16.08.2017, 10:23 Uhr

Änderungen im Marktanreiz-Programm für erneuerbare Wärme

Berlin - Die Bundesregierung fördert bereits seit dem Jahr 2000 die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich mit dem Marktanreizprogramm. Nun kündigt das Bundeswirtschaftsministerium Veränderungen im Antragswesen an.

Um das Förderverfahren für Antragsteller noch klarer und transparenter zu machen, hat das Wirtschafts- und Energieministerium (BMWi) das Antragsverfahren überarbeitet und vereinheitlicht. Die neuen Regeln gelten ab 2018.

Anträge müssen zukünftig immer vor der Maßnahme gestellt werden

Ab dem 1. Januar 2018 muss der Antrag auf eine Förderung nach dem Marktanreizprogramm (MAP) in allen Fällen einheitlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, für die eine Förderung gewünscht wird. Der Antragsteller muss seinen Antrag also eingereicht haben, bevor er den Auftrag beispielsweise zur Errichtung einer Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe erteilt. Lediglich Planungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung beauftragt und erbracht werden. Für Förderfälle bis zum Jahresende gilt eine Übergangsfrist. Bislang existierten zwei verschiedene Förderverfahren, die sich insbesondere darin unterschieden, ob der Förderantrag vor oder nach Errichtung der zu fördernden Anlage gestellt werden musste.

Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Wie das BMWi weiter erklärt, bleiben alle übrigen Anforderungen, die das MAP für die Förderfähigkeit von Erneuerbare-Wärme-Technologien aufstellt, unverändert. Die Novelle des MAP-Antragsverfahrens diene der Vorbereitung der Umsetzung der Förderstrategie für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Nach dem Konzept dieser Förderstrategie sollen die haushaltsbasierten Förderangebote schrittweise bis zum Jahr 2020 reformiert und neu strukturiert werden, so das Ministerium.

MAP: Förderung von Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Pelletkessel im Fokus

Im Rahmen des MAP werden die Installationen von Anlagen gefördert, die erneuerbare Energien zur Erzeugung von Wärme und Kälte nutzen. Es geht insbesondere um Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Pelletkessel. Doch auch die die Errichtung von Wärmenetzen und –speichern wird finanziell unterstützt. Die Förderung von Anlagen im kleineren Leistungsbereich erfolgt durch Investitionszuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Größere Anlagen werden mit Tilgungszuschüssen zu zinsgünstigen KfW- gefördert. Im Jahr 2015 wurden im Rahmen des MAP jeweils über 16.000 Solarthermie und Biomasse-Anlagen sowie knapp 4.000 Wärmepumpen gefördert. Insgesamt wurden über 38.000 Anlagen mit einem Gesamtvolumen von knapp 92 Mio. Euro gefördert. Die damit unterstützten Gesamtinvestitionen summierten sich auf rund 500 Mio. Euro. Auch in den Jahren 2016 und 2017 (bis Juli) werden pro Monat jeweils zwischen 4.000 und 8.000 Anträge nach dem MAP gestellt.

Quelle: IWR Online

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