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Marktanreizprogramm des Bundes
Förderung erneuerbarer Energien - Fördersätze 2008

Internationales Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR)

 


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

Für 2008 wurde die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr mit bis zu 350 Millionen Euro deutlich mehr als in den Jahren zuvor zur Verfügung. Als Teil des integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt. Ab 2009 sollen für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt werden.

Neu eingeführt wurde ein Bonusssystem, das für deutlich höhere Förderbeträge führen kann. Belohnt wird der besonders effiziente Einsatz von Solarkollektoren und Biomassekessel und die Kombination erneuerbarer Energien.

Stand: April 2008


Den aktuellen Stand der Förderungen erfahren Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Infos zu den Bonusförderungen: PDF-Download beim BAFA

Solarthermieanlagen

  • Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche: 60 Euro/m² (mind. 410 Euro); Bonusförderung von 750 Euro für die Kombination regenerativer Energien
  • Bei kombinierter Warmwasserbereitung und Raumheizung inkl. solare Kälteerzeugung oder Bereitstellung von Prozesswärme erhalten Antragssteller für Solarthermieanlagen bis max. 40 m² 105 Euro je m² . Bonusförderung von 750 Euro für gleichzeitigen Kesseltausch und für die Kombination regenerativer Energien. Weitere Boni für besonders hohe Effizienz (52,50 Euro/105 Euro pro m²), Einsatz einer Umwälzpumpe (200 Euro je Heizungsanlage) und Einsatz einer Solarpumpe (50 Euro je Pumpe).

    Voraussetzungen/Einschränkungen:
    - bei Flachkollektoren: mind. 9 m² Kollektorfläche, mind. 40 l/m² Pufferspeicher
    - bei Röhrenkollektoren: mind. 7 m² Kollektorfläche, mind. 50 l/m² Pufferspeicher
  • Bei kombinierter Warmwasserbereitung und Raumheizung auf Ein- und Zweifamilienhäusern mit mehr als 40 m² Kollektorfläche erhalten Antragssteller für Solarthermieanlagen 105 Euro je m² bis 40 m² Fläche + 45 Euro je m² darüber. Bonusförderung von 750 Euro für gleichzeitigen Kesseltausch und für die Kombination regenerativer Energien. Weitere Boni für besonders hohe Effizienz (52,50 Euro + 22,50 Euro über 40 m² /105 Euro + 45 Euro über 40 m² pro m²), Einsatz einer Umwälzpumpe (200 Euro je Heizungsanlage) und Einsatz einer Solarpumpe (50 Euro je Pumpe).

    Voraussetzungen/Einschränkungen:

    - Mindestvolumen des Pufferspeichers: 100 l / m²
  • Für eine Erweiterung einer bestehenden Anlage erhalten Antragssteller 45 Euro/m² zusätzlicher Kollektorfläche (keine Bonusförderung)
Hinweis: Der regenerative Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kombinierbar. Der regenerative Kombinationsbonus wird nur einmal gewährt. Effizienzboni abhängig von Baujahr
 
 
 
 

Biomasseanlagen

  • luftgeführte Pelletöfen von 8 kW bis 100 kW oder Pelletofen mit Wassertasche von 5 kW bis 100 kW: 36 Euro/kW (mind. 1.000 Euro)
  • Pelletkessel von 5 kW bis 100 kW: 36 Euro/kW (mind. 2.000 Euro)
  • Pelletkessel von 5 kW bis 100 kW mit neu erreichtetem Pufferspeicher von mind. 30 l/kW: 36 Euro/kW (mind. 2.500 Euro)

    Bonusförderung für alle Pelletanlagen:
  • Regenerativer Kombinationsbonus: 750 Euro
  • Effizienzbonus: 18 Euro / kW bzw. 36 Euro / kW (inkl. Mindestvergütungssätze)
  • Umwälzpumpe: 200 Euro je Heizungsanlage
  • Holzhackschnitzel-Anlage von 5 kW bis 100 kW und mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/ kW: 1.000 Euro
  • Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW: 1.125 Euro

    Bonusförderung für Holzhackschnitzel-/Scheitholzanlagen:
  • Regenerativer Kombinationsbonus: 750 Euro
  • Effizienzbonus: 500 / 1.000 Euro (Holzhackschnitzel) bzw. 562,50 Euro / 1.125 Euro Scheitholz
 
Hinweis: Der regenerative Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kombinierbar. Der regenerative Kombinationsbonus wird nur einmal gewährt. Effizienzboni abhängig von Baujahr  
 
 

Wärmepumpen

  • Luft-/Wasser-Wärmepumpe: 5 Euro / m² Wohn- oder Nutzfläche, max. 850 Euro (Neubau); 10 Euro / m² Wohn- oder Nutzfläche, max. 1.500 Euro (Bestand)
  • Wasser-/Wasser oder Sole-/Wasserwärmepumpe: 10 Euro / m² Wohn- oder Nutzfläche, max. 2.000 Euro (Neubau); 20 Euro / m² Wohn- oder Nutzfläche, max. 3.000 Euro (Bestand)

    Bonusförderung für Wärmepumpen: Regenerativer Kombinationsbonus 750 Euro
 
 
 
Hinweis: Der regenerative Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus sind nicht miteinander kombinierbar. Der regenerative Kombinationsbonus wird nur einmal gewährt. Effizienzboni abhängig von Baujahr  
 



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