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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert
Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Für 2008 wurde die Förderung für erneuerbare Energien
im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das
Marktanreizprogramm stehen in diesem Jahr mit bis zu 350 Millionen Euro
deutlich mehr als in den Jahren zuvor zur Verfügung. Als Teil des
integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung hat das
Bundesumweltministerium eine neue Förderrichtlinie für das
Marktanreizprogramm erlassen, die unbefristet ab 2008 gilt. Ab 2009
sollen für das Programm bis zu 500 Millionen Euro im Jahr bereitgestellt
werden.
Neu eingeführt wurde ein Bonusssystem, das für deutlich höhere
Förderbeträge führen kann. Belohnt wird der besonders
effiziente Einsatz von Solarkollektoren und Biomassekessel und die Kombination
erneuerbarer Energien.
Stand: April 2008
Den aktuellen Stand der Förderungen erfahren Sie beim Bundesamt
für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Infos zu den Bonusförderungen: PDF-Download
beim BAFA
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| Solarthermieanlagen |
- Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche:
60 Euro/m² (mind. 410 Euro); Bonusförderung von 750 Euro
für die Kombination regenerativer Energien
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- Bei kombinierter Warmwasserbereitung und Raumheizung inkl.
solare Kälteerzeugung oder Bereitstellung von Prozesswärme
erhalten Antragssteller für Solarthermieanlagen bis max. 40
m² 105 Euro je m² . Bonusförderung von 750
Euro für gleichzeitigen Kesseltausch und für die Kombination
regenerativer Energien. Weitere Boni für besonders hohe Effizienz
(52,50 Euro/105 Euro pro m²), Einsatz einer Umwälzpumpe
(200 Euro je Heizungsanlage) und Einsatz einer Solarpumpe (50 Euro
je Pumpe).
Voraussetzungen/Einschränkungen:
- bei Flachkollektoren: mind. 9 m² Kollektorfläche, mind.
40 l/m² Pufferspeicher
- bei Röhrenkollektoren: mind. 7 m² Kollektorfläche,
mind. 50 l/m² Pufferspeicher
- Bei kombinierter Warmwasserbereitung und Raumheizung auf
Ein- und Zweifamilienhäusern mit mehr als 40 m²
Kollektorfläche erhalten Antragssteller für Solarthermieanlagen
105 Euro je m² bis 40 m² Fläche + 45 Euro je m²
darüber. Bonusförderung von 750 Euro für gleichzeitigen
Kesseltausch und für die Kombination regenerativer Energien.
Weitere Boni für besonders hohe Effizienz (52,50 Euro + 22,50
Euro über 40 m² /105 Euro + 45 Euro über 40 m²
pro m²), Einsatz einer Umwälzpumpe (200 Euro je Heizungsanlage)
und Einsatz einer Solarpumpe (50 Euro je Pumpe).
Voraussetzungen/Einschränkungen:
- Mindestvolumen des Pufferspeichers: 100 l / m²
- Für eine Erweiterung einer bestehenden Anlage
erhalten Antragssteller 45 Euro/m² zusätzlicher Kollektorfläche
(keine Bonusförderung)
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| Hinweis: Der
regenerative Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus
und Effizienzbonus sind nicht miteinander kombinierbar. Der regenerative
Kombinationsbonus wird nur einmal gewährt. Effizienzboni abhängig
von Baujahr |
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| Biomasseanlagen |
- luftgeführte Pelletöfen von 8 kW bis
100 kW oder Pelletofen mit Wassertasche von 5 kW
bis 100 kW: 36 Euro/kW (mind. 1.000 Euro)
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- Pelletkessel von 5 kW bis 100 kW: 36 Euro/kW (mind.
2.000 Euro)
- Pelletkessel von 5 kW bis 100 kW mit neu erreichtetem
Pufferspeicher von mind. 30 l/kW: 36 Euro/kW (mind. 2.500 Euro)
Bonusförderung für alle Pelletanlagen:
- Regenerativer Kombinationsbonus: 750 Euro
- Effizienzbonus: 18 Euro / kW bzw. 36 Euro / kW (inkl. Mindestvergütungssätze)
- Umwälzpumpe: 200 Euro je Heizungsanlage
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- Holzhackschnitzel-Anlage von 5 kW bis 100 kW und
mit einem Pufferspeicher von mind. 30 l/ kW: 1.000 Euro
- Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 50 kW: 1.125
Euro
Bonusförderung für Holzhackschnitzel-/Scheitholzanlagen:
- Regenerativer Kombinationsbonus: 750 Euro
- Effizienzbonus: 500 / 1.000 Euro (Holzhackschnitzel) bzw. 562,50
Euro / 1.125 Euro Scheitholz
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| Hinweis: Der regenerative
Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus
sind nicht miteinander kombinierbar. Der regenerative Kombinationsbonus
wird nur einmal gewährt. Effizienzboni abhängig von Baujahr
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| Wärmepumpen
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- Luft-/Wasser-Wärmepumpe: 5 Euro / m²
Wohn- oder Nutzfläche, max. 850 Euro (Neubau); 10 Euro / m²
Wohn- oder Nutzfläche, max. 1.500 Euro (Bestand)
- Wasser-/Wasser oder Sole-/Wasserwärmepumpe:
10 Euro / m² Wohn- oder Nutzfläche, max. 2.000 Euro (Neubau);
20 Euro / m² Wohn- oder Nutzfläche, max. 3.000 Euro (Bestand)
Bonusförderung für Wärmepumpen: Regenerativer
Kombinationsbonus 750 Euro
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| Hinweis: Der regenerative
Kombinationsbonus und Effizienzbonus sowie Kesseltauschbonus und Effizienzbonus
sind nicht miteinander kombinierbar. Der regenerative Kombinationsbonus
wird nur einmal gewährt. Effizienzboni abhängig von Baujahr
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