18.04.2011, 15:58 Uhr

OVG bestätigt: Windenergie beeinträchtigt Radaranlage der Bundeswehr nicht

Lippstadt - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat mit Beschluss vom 13.04.2011 – 12 ME 8/11 – entschieden, dass eine WEA in etwa 34 km Entfernung zur militärischen Radaranlage Auenhausen nicht dazu führt, dass die Radaranlage in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wird. Damit wurde nach Angaben der auf Erneuerbare Energien spezialisierten Lippstädter Kanzlei Engemann und Partner der Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom 21.12.2010 – 12 B 3465/10 bestätigt. Der WEA-Betreiber dürfe die betroffene WEA damit trotz der in der Hauptsache noch laufenden Klage der Bundeswehr errichten und betreiben.

"Der Beschluss des OVG Lüneburg ist von erheblicher Bedeutung, da es sich um die erste obergerichtliche Entscheidung zu der Problematik Radar und Windenergie überhaupt handelt", sagt Dr. Oliver Frank, Rechtsanwalt und Fachanwalt bei der Kanzlei Engemann und Partner. Obwohl die Bundeswehr in dem Verfahren angekündigt hatte, die von ihr behauptete Störwirkung der WEA auf das Radar rechnerisch zu belegen, sei ein entsprechendes Gutachten bislang nicht vorgelegt worden. Dies lasse nur den Schluss zu, dass der entsprechende Beleg nicht zu erbringen sei, so Frank weiter. Er ermutigte die Betreiber von WEA, die zumeist pauschalen Ablehnungen der Bundeswehr zu hinterfragen und notfalls ihre Genehmigung einzuklagen.

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