27.10.2011, 09:20 Uhr

CCS-Gesetz geht in den Vermittlungs-Ausschuss

Berlin - Das Bundeskabinett will im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zum CCS-Gesetz den den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Bundesrat hatte dem vorgelegten Gesetz zur Speicherung von Kohlendioxid (CCS) nicht zugestimmt. Das Gesetz legt den Rahmen für die Erprobung der Technik in Deutschland fest. Die CCS-Technik (Carbon dioxide Capture and Storage) soll verhindern, dass Kohlendioxid in die Atmosphäre gelangt. Dazu wird das in Kraftwerken und Industrieanlagen anfallende Kohlendioxid abgeschieden, verflüssigt und in tiefen Gesteinsschichten eingelagert.

Nach Angaben der Bundesregierung befindet sich die Technik in vielen Industrieländern im Teststatus, da sie noch nicht im industriellen Maßstab einsetzbar sei. Zentraler Maßstab für die Zulassung eines Demonstrationsspeichers soll in Deutschland der Nachweis der Langzeitsicherheit sein. Die Bundesländer könnten zudem in ihrer Gesetzgebung festlegen, in welchen Gebieten sie CCS-Demonstrationsprojekte gestatten wollen.

Weitere Informationen und Meldungen zum Thema CCS:


© IWR, 2011