06.09.2012, 10:06 Uhr

Chinesische Solarprodukte: EU leitet Antidumping-Untersuchung ein, Strafzölle möglich

Brüssel - Die Europäische Kommission hat eine Antidumpinguntersuchung über Importe von Solarprodukten aus China eingeleitet. Laut dem vom Branchenverband EU Pro Sun im Juli vorgelegten Antrag sollen Solarmodule sowie Zellen und Wafer aus China zu Preisen auf den europäischen Markt gelangen, die unter dem Marktwert liegen. Gemessen am Wert der Einfuhren handelt es sich um den bedeutendsten Antidumpingantrag, der je bei der Europäischen Kommission eingegangen ist: Im Jahr 2011 exportierte China Solarprodukte im Wert von 21 Mrd. Euro in die EU.

15-monatige Untersuchung - nach 9 Monaten vorläufige Zölle möglich

Die Untersuchung wird 15 Monate dauern, während die Möglichkeit besteht, nach neun Monaten vorläufige Antidumpingzölle einzuführen, sofern ausreichend Anscheinsbeweise zu Dumping vorliegen. Die Kommission teilte mit, dass sie rechtlich verpflichtet sei, eine Antidumpinguntersuchung einzuleiten, wenn ein Wirtschaftszweig der Union in einem begründeten Antrag Beweise dafür vorlege, dass ausführende Hersteller aus einem oder mehreren Ländern eine bestimmte Ware zu gedumpten Preisen in die EU exportieren und damit den Wirtschaftszweig der Union schädigen.

Verband EU Pro Sun stellte Antrag

Der antragstellende Branchenverband EU Pro Sun hatte sich kürzlich gegründet. Ihm gehören über 20 europäische Hersteller von Solar-Produkten an. Auf diese Unternehmen entfallen mehr als 25 Prozent der EU-Produktion, und ihr Marktanteil ist größer als der Anteil der Hersteller, die gegen den Antrag sind. Diese beiden rechtlichen Voraussetzungen müssen gemäß der EU-Antidumping-Verordnung erfüllt sein, damit ein Antrag zulässig ist, teilte die EU-Kommission mit.

"Es geht uns um einen nachhaltigen Ausbau der Solarenergie in Europa und um fairen Wettbewerb", so Milan Nitzschke, Präsident und Sprecher von EU Pro Sun. Auch in den USA, wo vorläufige Antidumping-Zölle gegen chinesische PV-Produkte bereits eingeführt worden sind, hatte sich ein Herstellerverband gebildet, der hinter den Forderungen nach Einführung solcher Zölle steht. Angestrengt hatte das Verfahren die US-amerikanische Tochter des Bonner Solarkonzerns SolarWorld. Auch beim aktuellen Verfahren in der EU engagiert sich die SolarWorld AG.

Befragung, Prüfung und Entscheidung

Die Kommission wird nun den betroffenen Parteien (Hersteller, Unionshersteller, Einführer und Verbände) schriftlich befragen, um Informationen über Ausfuhren, Herstellung, Verkäufe und Einfuhren von Solarpaneelen, -zellen und wafern zu erlangen. Danach werden die Daten von der Kommission überprüft. Häufig geschehe dies durch Kontrollbesuche, bei denen Angaben von Unternehmen vor Ort verifiziert werden, so die Auskunft der EU-Kommission. Die Kommission stellt anhand der eingeholten Informationen fest, ob Dumping vorliegt und ob die angebliche Schädigung durch die gedumpten Einfuhren verursacht wurde. Dabei werden auch andere Faktoren untersucht, die ebenfalls zu der Schädigung beigetragen haben könnten.

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