18.10.2012, 11:32 Uhr

Bundeskabinett beschließt Maßnahmen gegen Strom-Blackout

Berlin - Das Bundeskabinett hat eine Ergänzung der energiewirtschaftlichen Vorschriften beschlossen, welche die Stromversorgung auch im Winter sicherstellen soll. Bundeswirtschaftsminister Dr. Philip Rösler unterstrich, dass Verbraucher und Unternehmen vor der Gefahr eines Stromausfalls geschützt werden müssten. Daher sei man gezwungen gewesen, robuste gesetzliche Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Um die Planungssicherheit und Reaktionsfähigkeit der Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur zu verbessern, müssen Kraftwerksstilllegungen künftig zwölf Monate vorher angezeigt werden. Sollte durch eine Stilllegung die Versorgungssicherheit gefährdet sein, kann die Bundesnetzagentur diese auch untersagen. Allerdings steht den Kraftwerksbetreibern dafür eine angemessene Entschädigung zu. Schließlich sollen die Regelungen für den Strom und Gasbereich enger verzahnt werden, um so die Belieferung systemrelevanter Gaskraftwerke bei Engpässen sicher zu stellen.

VKU: Regulatorischer Aktionismus und Eingriff in die Eigentumsrechte

"Das Ziel der Versorgungssicherheit sei richtig, allerdings dürfe diese nicht im regulatorischen Aktionismus untergehen – zumal das Abschaltverbot für den jetzt kommenden Winter noch gar nicht greifen könne", kommentierte Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU). Um die Versorgungssicherheit der Wirtschaft und Privathaushalte weiterhin zu garantieren, seien flexible und hocheffiziente Kraftwerke notwendig, die die Stromeinspeisung aus fluktuierenden erneuerbaren Energien bei Bedarf ausgleichen. Dafür werden aber langfristig stabile und berechenbare wirtschaftliche Rahmenbedingungen für bestehende Kraftwerke und für Investitionen in den Neubau gebraucht. "Der Beschluss ist ein Eingriff in die Eigentumsrechte der Unternehmen, der den Wettbewerb am Energiemarkt weiter einschränkt, anstatt ihn zu stärken", so Reck weiter, der sich erstaunt zeigte, warum man nicht auf die gemeinsamen Vorschläge von VKU und BDEW zurückgreife.

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