24.10.2012, 12:08 Uhr

Offshore-Netzanbindung: TenneT-Vorstand Hartmann kritisiert Aigner

Berlin – TenneT-Vorstand Lex Hartmann hat in der Diskussion um die Haftungsregeln bei der Netzanbindung von Offshore-Windparks Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) kritisiert. Auf Intervention von Aigner wurde in den Gesetzentwurf, der diese Fragen klären soll, die Haftung der Netzbetreiber erweitert. Es geht um die Frage, in welchen Fällen und in welcher Höhe ein Netzbetreiber haftet, wenn der Netzanschluss von Offshore-Anlagen nicht rechtzeitig erfolgt. Federführend in Sachen Netzanbindung ist Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP). Der hatte im ursprünglichen Gesetzentwurf, der gemeinsam mit dem Umweltministerium erarbeitet worden ist, die Haftung der Netzbetreiber auf maximal 40 Mio. Euro pro Fall beschränken lassen, und zwar nur im Falle grober Fahrlässigkeit. Aigner intervenierte und sorgte dafür, dass diese Obergrenze auf 100 Mio. Euro je Schadensereignis erhöht wurde und dass der Haftungsfall auch bei leichter Fahrlässigkeit eintritt. Diese Ausweitung hat TenneT-Vorstand Hartmann nun Medienberichten zufolge als "Tod für die Energiewende" bezeichnet. Tennet hat das Übertragungsnetz von E.ON Anfang 2010 übernommen. Zu diesem Zeitpunkt war bereits eindeutig geregelt, dass die Netzbetreiber in Deutschland für die Anbindung von Offshore-Windparks zuständig sind.

Hintergrund: Wer zahlt, wenn Offshore-Parks zu spät ans Netz gehen

In Deutschland sind die Netzanbindungen von Offshore-Windparks als Teil des Übertragungsnetzes definiert, so dass die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet sind, Offshore-Windparks innerhalb ihres Netzgebietes anzuschließen. Die Zuständigkeit des Netzbetreibers reicht vom Umspannwerk auf See bis zum Verknüpfungspunkt an Land. Die Netzanbindung von Windkraftanlagen bis zum Umspannwerk sowie dessen Finanzierung obliegt den Betreibern. Die Finanzierung der Netzanbindung vom See-Umspannwerk bis zum Land erfolgt über die Netzentgelte. Zuständiger Netzbetreiber für Windparks in der Nordsee ist TenneT.

TenneT hat im November 2011 verkündet, dass dem Unternehmen die Realisierung weiterer Netzanbindungen unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht möglich sei. Nun geht es darum, wie die Betreiber der Offshore-Windparks entschädigt werden, wenn die Anlagen zwar stehen und produzieren könnten, der Netzanschluss aber nicht rechtzeitig erfolgt. Nach der ursprünglichen, unter Federführung des Wirtschaftsministeriums geplanten, Regelung sollte die Haftung der Netzbetreiber auf 40 Mio. Euro pro Fall begrenzt werden. Der Rest soll über eine Sonderumlage von allen Stromverbrauchern getragen werden.

Durch das Veto von Verbraucherschutzministerin Aigner wird die Haftung der Netzbetreiber, die per Gesetz für den Anschluss zuständig sind, im derzeit diskutierten Gesetzentwurf auf 100 Mio. Euro erhöht. Zudem tritt demnach die Haftung auch ein, wenn leichte Fahrlässigkeit vorliegt.


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