19.12.2012, 14:59 Uhr

Bundeskabinett bringt Neubau von 2.800 km Stromnetz auf den Weg

Berlin – Das Bundeskabinett hat das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) verabschiedet. In dem von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) vorgelegten Entwurf wird der Netzausbau in den nächsten Jahren geregelt. Grundlage für das Gesetz ist der Netzentwicklungsplan Strom 2012, den die Bundesnetzagentur im Herbst nach umfangreicher Prüfung an das Wirtschaftsministerium übergeben hatte. Demnach wurden u.a. drei Korridore für den Bau von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-Leitungen (HGÜ) bestätigt, insgesamt umfasst der Bundesbedarfsplan 51 Maßnahmen für den Netzausbau. Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Bundesbedarfsplangesetzes enthält dagegen nur noch 36 Maßnahmen. Nach Angaben des BMWi übernimmt der Gesetzentwurf jedoch sämtliche Vorhaben, allerdings werden die Maßnahmen, die einen gemeinsamen energiewirtschaftlichen Zweck haben, zusammengefasst. Insgesamt besteht nach BMWi-Angaben Bedarf von rund 2.800 Kilometern an Neubautrassen und von rund 2.900 Kilometern für Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen an bestehenden Trassen.

Neue Leitung auch neue Trasse?

Die genauen Verläufe der neu zu bauenden Trassen sollen in den Planungsverfahren festgelegt werden. Im Entwurf ist bei der Auflistung der Vorhaben allerdings nur von Leitungen die Rede, ob bei diesen Maßnahmen auch tatsächlich ein kompletter Trassenneubau notwendig wird, wie vom BMWi dargestellt, ist aus dem vorliegenden Gesetzentwurf, bzw. dem Netzentwicklungsplan nicht ersichtlich. Zu den sog. "Neubautrassen" zählen auch die drei HGÜ-Korridore, bei denen in zweien die Leitungen teilweise auch als Erdkabel verlegt werden können. Zudem sind auch Projekte für den Einsatz von Hochtemperaturleiterseilen im Bedarfsplan vorgesehen. Bevor über einen großflächigen Einsatz dieser Technologien entschieden wird, will die Bundesregierung jedoch im Rahmen der Pilotprojekte Erkenntnisse zur wirtschaftlichen und technischen Einsetzbarkeit sowie zu den Umweltauswirkungen einholen. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen daher jährlich über ihre Erfahrungen mit den Pilotprojekten berichten.

Rösler: "Netzausbau gewinnt an Fahrt"

Der Bundesbedarfsplan enthält insgesamt 21 länderübergreifende oder grenzüberschreitende Leitungen. Damit diese einheitlich und schnell realisiert werden können, soll künftig die Bundesnetzagentur für die entsprechenden Planfeststellungsverfahren zuständig sein, um so die Planungs- und Genehmigungszeiträume zu verkürzen. Das Bundeswirtschaftsministerium will dazu Anfang 2013 den Entwurf einer Rechtsverordnung vorlegen, die der Zustimmung der Länder bedarf. Die Länder haben bereits ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt. Bundeswirtschaftsminister Rösler sagte dazu: "Der Bund hat seine Hausaufgaben beim Netzausbau gemacht. Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Bundesbedarfsplangesetz ist ein großer Fortschritt beim dringend erforderlichen Netzausbau und schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten. Denn in dem Gesetz wird festgelegt, welche Ausbauvorhaben im Übertragungsnetz vordringlich und energiewirtschaftlich notwendig sind. Da alle Beteiligten daran gebunden sind, werden die weiteren Planungsschritte beschleunigt und der Netzausbau gewinnt endlich an Fahrt."

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