20.02.2013, 10:35 Uhr

Gutachten: Deutschland kann Energieeffizienz-Ziele erreichen

Berlin - Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat eine Studie zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie veröffentlicht. Die Studie zeige, dass Deutschland das in der Richtlinie festgesetzte Ziel zur Einsparung beim Endenergieabsatz für die Jahre 2014 bis 2020 einhalten und sogar übererfüllen kann, wenn alle bestehenden und geplanten politischen Maßnahmen, die in Deutschland zu Energieeinsparungen führen, genutzt und konsequent fortgesetzt werden. Voraussetzung sei, dass die Spielräume der EU-Energieeffizienzrichtlinie bei der Umsetzung voll ausgeschöpft werden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Philipp Rösler (FDP): "Das Gutachten zeigt, dass Deutschland bereits umfangreiche wirksame Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ergriffen hat. Damit starten wir bei der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie auf einem sehr hohen Niveau. Wichtig ist, dass unsere Instrumente zur Steigerung der Energieeffizienz sich auch künftig am Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Technologieoffenheit orientieren und sich passgenau in den bestehenden Instrumenten-Mix einfügen."

Bis 2020 1,5 Prozent der Energie einsparen

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2020 jährlich 1,5 Prozent der an die Verbraucher abgesetzten Energie einzusparen. Das Gutachten bewertet unter Verwendung der Berechnungsvorgaben der Europäischen Union die Einsparwirkung von rund 50 politischen Maßnahmen bis zum Jahr 2020. Zu den untersuchten Maßnahmen zählen die Förderung der Gebäudesanierung und der Energieberatung, die bestehenden nationalen ordnungsrechtlichen Vorgaben und preisbedingte Einsparanreize. Die Studie zeigt die hohe Bedeutung, die der Steigerung der Gebäudeenergieeffizienz, mit einem Anteil von rund 30 Prozent an den gesamten Einsparungen, für eine Erreichung der Energieeffizienzziele zukommt. Das Gutachten wurde von der Prognos AG im Auftrag des BMWi und der Bundesstelle für Energieeffizienz erstellt. Bei der Begleitung des Gutachtens waren auch das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingebunden.

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