04.06.2013, 10:39 Uhr

Bußgeld fällig: Netzagentur sieht in Care Energy Stromvertrieb

Bonn - Die Bundesnetzagentur hat gegen den Geschäftsführer der unter der Marke "Care Energy" auftretenden Unternehmensgruppe ein Bußgeld in Höhe von 40.000 Euro verhängt. Gegenstand des zugrunde liegenden Verfahrens ist der Vorwurf, das Unternehmen sei der Pflicht zur Anzeige der Belieferung von Haushaltskunden mit Energie nicht nachgekommen. Das Unternehmen selbst bezeichnet sein Geschäftsmodell als Contracting, in dessen Rahmen sog. Nutzenergie in Form von "Licht, Kraft, Wärme und Kälte" an die Verbraucher geliefert werde. Als reiner Energiedienstleister unterliege man nicht den für Lieferanten geltenden Verpflichtungen des Energiewirtschaftsgesetzes. "Im Rahmen unserer Prüfungen hat sich herausgestellt, dass die sogenannte Nutzenergieversorgung faktisch und rechtlich nichts anderes ist als klassischer Stromvertrieb", erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Wie bei jedem anderen Stromlieferanten rechnet Care Energy den Verbrauch über den Stromzähler des Endkunden ab. Mit Energiecontracting hat das nichts zu tun."

Auch EEG-Umlage muss gezahlt werden

Unter der Marke "Care Energy" wird seit Anfang 2012 u. a. Haushaltskunden die Versorgung mit Energie angeboten. Nach eigenen Angaben hat die Unternehmensgruppe bislang über 230.000 Kunden versorgt. Gegenüber der Bundesnetzagentur ist die erforderliche Anzeige über die Aufnahme der Geschäftstätigkeit und die damit verbundene Vorlage von Unternehmensdaten jedoch nicht erfolgt. Mit der Entscheidung der Bundesnetzagentur ist nun klargestellt, dass das unter der Marke Care Energy betriebene Energievertriebskonzept vollumfänglich den Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes gegenüber Energielieferanten unterliegt. Das bedeutet auch, dass "Care Energy" wie jeder andere Lieferant die EEG-Umlage, auch aus bestehenden Forderungen, zu zahlen hat. Das Unternehmen ist nun aufgefordert, gegenüber der Bundesnetzagentur unverzüglich die erforderliche Anzeige der Haushaltskundenbelieferung vorzulegen.

Care Energy widerspricht - Umgang empörend

Die Care Energy mk-group Holding GmbH hat bereits angekündigt, dem Bescheid der Bundesnetzagentur zu widersprechen. "Der Umgang der Bundesnetzagentur mit Care Energy ist empörend. Die Agentur erlässt einen Bescheid, sendet uns diesen um 10:30 Uhr ausschließlich per Telefax und veröffentlicht um 13:09 Uhr eine Presseerklärung über den Bescheid gegen unser Unternehmen, ohne im Anhörungsverfahren unseren Anwälten die beantragte Akteneinsicht zu gewähren. Zudem wird uns diese Presseerklärung erst auf Nachfrage zur Verfügung gestellt, nachdem wir von Pressevertretern auf das Thema hingewiesen worden sind", kommentierte Martin Kristek die Veröffentlichung der Bundesnetzagentur. Inhaltlich erklärte das Unternehmen, dass es korrekt beim zuständigen Bundesamt als Energiedienstleister gemeldet sei und dass die Prozesse des Contractings exakt den Vorgaben entsprechen. Daher mache eine Meldung nach Energiewirtschaftsgesetz inhaltlich keinen Sinn. Care Energy beliefere den Letztverbraucher nicht mit Strom, sondern mit Nutzenergie. Man werde diese Sichtweise juristisch durch alle Instanzen vertreten, so Kristek weiter. Care Energy hat sich zuletzt auch über die Darstellung beim Verband der Energiewirtschaft (BDEW) sowie in den Medien beschwert.

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