05.07.2013, 16:10 Uhr

Atommüll: Bundesrat billigt das Endlager-Suchgesetz

Berlin - Nachdem der Deutsche Bundestag in der vergangenen Woche das Standortauswahlgesetz für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle verabschiedet hatte, hat der Bundesrat dem Gesetz ebenfalls zugestimmt. Mit dem Gesetz wird der Fahrplan für die Suche nach einem Endlager erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums (BMU) soll nun der bestmögliche Standort gefunden werden, Sicherheit sei dabei das oberste Gebot. Dies gelte für die Menschen, für die Umwelt und die Natur sowie für die Lagerung der hochradioaktiven Abfälle über eine unvorstellbar lange Zeit hinweg. Kein einzelner Standort, wie Gorleben, wird dabei von vornherein ausgeschlossen. Damit soll ein ergebnisoffenes Verfahren gewährleistet werden.

Altmaier: Ergebnisoffene Suche ist gewährleistet

Dazu sagte Bundesumweltminister Peter Altmaier: „Mit dem heutigen Beschluss haben die Länder den Weg für eine ergebnisoffene und transparente Suche nach dem bestmöglichen Standort für ein atomares Endlager endgültig freigemacht. Dank der Kompromissfähigkeit aller Beteiligten von Bund, Ländern und Parteien ist es gelungen, eine der umstrittensten Fragen in unserem Land in einem großen politischen Konsens zu lösen. Das war nur auf Basis gegenseitigen Vertrauens möglich. Nach der grundsätzlichen Einigung steht jetzt die Phase der praktischen und detaillierten Umsetzung an. Auch dazu brauchen wir den parteiübergreifenden Konsens. Die Kommission, die das Auswahlverfahren vorbereiten soll, sollte möglichst noch vor der Wahl einvernehmlich besetzt werden. Das wäre ein gutes Zeichen, dass der Geist des Konsenses auch zukünftig trägt."

Vorschläge kommen 2015 auf den Tisch

Das Standortauswahlverfahren soll eine pluralistisch besetzte Kommission, bestehend aus 33 Mitgliedern, vorbereiten. Die Kommission wird nach BMU-Angaben mit Vertretern der Wissenschaft, der gesellschaftlichen Gruppen sowie des Bundestages und des Bundesrates besetzt werden. Diese soll bis Ende 2015 Vorschläge erarbeiten, u. a. zu den Sicherheitsanforderungen sowie wirtsgesteinsspezifische Ausschluss- und Auswahlkriterien. Die Entscheidung über die einzelnen Schritte des Auswahlverfahrens treffe dann der Bundestag per Gesetz, dazu gehören am Ende des Verfahrens auch die Beschlüsse über Standorte für über- und untertägige Erkundungen. Bei der Entscheidung über die unterirdisch zu erkundenden Standorte soll auch gerichtlicher Rechtsschutz gewährt werden. Um ein wissenschaftsbasiertes Such- und Auswahlverfahren zu gewährleisten, wird ein Bundesamt für kerntechnische Entsorgung eingerichtet. Mit diesem neuen Amt wird der von der EU vorgegebene Grundsatz der Trennung von Betreiber und Aufsichtsbehörde verwirklicht. Das Amt soll im Laufe des nächsten Jahres aufgebaut werden.

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