26.11.2013, 10:57 Uhr

Energiewende im Gezerre der Koalitions-Verhandlungen

Berlin – Die Verhandlungen im Rahmen der Regierungskoalition zwischen Union und SPD gehen in die entscheidende Runde. Am Dienstagabend soll in Berlin eine Beschlussrunde der beteiligten Parteien tagen. Der Koalitionsvertrag soll am Mittwoch stehen. Doch wie kommt die Energiewende dabei weg?

Im Entwurf des Koalitionsvertrages (Stand Sonntagabend, 24.11.2013) finden sich bereits einige Hinweise auf die weiteren Pläne hinsichtlich des Ausbaus erneuerbarer Energien und der Zukunft des wichtigsten Gesetzes in diesem Zusammenhang, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Klar ist aber noch längst nicht alles. So wurde der Kompromiss, den Peter Altmaier (CDU) und Stephan Weil (SPD) für die Offshore-Windenergie ausgehandelt hatten, von Seiten der CSU attackiert.

CSU-Energieexperte Nüsslein gegen Offshore-Stauchungsmodell bis 2019

Altmaier und Weil hatten sich darauf verständigt, dass sogenannte Stauchungs-Modell in der Offshore-Windenergie mit erhöhten Einspeisetarifen in den ersten acht Jahren des Windparkbetriebs nicht wie bislang vorgesehen 2017 auslaufen zu lassen, sondern bis Ende 2019 zu verlängern. Aber die CSU will eine solche Verlängerung nicht akzeptieren. „Eine Verlängerung der sehr teuren Förderung von Offshore-Windanlagen lehne ich ab“, sagte der energiepolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Georg Nüßlein, gegenüber der FAZ. Eine solche Verlängerung sei mit der CSU-Landesgruppe nicht abgestimmt gewesen und widerspreche der Vereinbarung zwischen Union und SPD, die Kostendynamik bei der Energiewende zu begrenzen zu wollen, begründete Nüßlein seinen Standpunkt. Hierüber muss also noch gesprochen werden.

Entwurf des Koalitionsvertrages: Erneuerbare stärker in den Markt integrieren

Nach dem Entwurf des Koalitionsvertrages ist im Bereich der Stromversorgung für neue Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien ab einer Größe von fünf Megawatt (MW) eine verpflichtende Direktvermarktung vorgesehen, um die regenerativen Energien weiter in den Markt zu integrieren. Diese Verpflichtung zur Direktvermarktung soll sukzessive auch auf kleinere Anlagen ausgeweitet werden, bis 2017 alle Neuanlagen den regenerativen Strom direkt vermarkten müssen. Durch die Direktvermarktung soll nach Ansicht von Union und SPD die Flexibilität der Anlagen gestärkt werden.

Langfristig soll zudem anhand eines Modellversuches geprüft werden, ob durch ein Ausschreibungsmodell die Kosten für erneuerbare Energien gesenkt werden können. Erfahrungen sollen bei der Ausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bis 2016 gesammelt werden. In einem Modellverfahren soll dazu eine PV-Leistung von 400 MW ausgeschrieben werden. Verläuft der Versuch erfolgreich, dann soll zukünftig der gesamte Ausbau nach einem Ausschreibungsmodell gestaltet werden.

Zurückfahren der Industrieausnahmen bei der EEG-Umlage

Die steigenden Ausnahmen von Industrieunternehmen sollen eingehend geprüft werden, um so die Kosten der Energiewende wieder auf mehr Schultern zu verteilen. Auch eine Beteiligung der Eigenstromerzeuger an der EEG-Umlage wird angestrebt. Weiterhin möchte die SPD die Stromsteuer umgehend um 25 Prozent senken und dann jährlich entsprechend dem Anteil der erneuerbarer Energien am Stromverbrauch weiter reduzieren. Dieser Vorschlag steht jedoch noch unter dem Finanzierungsvorbehalt. Die umstrittenen Ausnahmen bei der EEG-Umlage für Schienenbetriebe sollen zudem auf Wunsch der Verhandlungsgruppe Verkehr beibehalten werden. Dies sind nur einige ausgewählte Eckpunkte des Koalitionsvertrags-Entwurfs zum Thema Energie, welches auf gut zehn Seiten des insgesamten etwa 180 Seiten starken Vertrages abgehandelt wird. Weitere Themen sind in diesem Zusammenhang der Klimaschutz, ein neues Strommarktdesign, Speicher, Netzausbau und Fracking.

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Energiewende-Reform: Union und SPD sägen am Windenergie-Ausbau


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