23.01.2014, 11:43 Uhr

Nach Prokon-Insolvenzantrag: Genussrechte vor dem Aus?

Münster – Der Insolvenzantrag der Prokon Regenerative Energien GmbH ruft jetzt die Politik auf den Plan. Verbraucher sollen besser geschützt werden, in dem die Finanzaufsicht Bafin neue Kompetenzen erhalten soll. Bisher war es nicht Aufgabe der Bafin, Finanzprodukte selbst oder den aktiven Vertrieb solcher Produkte zu verbieten. Doch das soll sich jetzt ändern.

Etwa 75.000 Anleger hatten Genussrechte bei Prokon erworben. Ihnen kann nach dem Insolvenzatrag, über den entschieden werden muss, der Verlust des Kapitals drohen. Genussrechte nehmen vom Riskoprofil eine Zwitterstellung zwischen Aktie und Anleihe ein.

Inhaltliche Prüfung von Finanzprodukten schwierig – Genussrechte vor dem Aus?

Geht es nach dem neuen parlamentarischen Staatssekretär im Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium, Ulrich Kelber, dann soll die Bafin mehr Kompetenzen erhalten. „Kein Finanzprodukte und kein Finanzvertrieb soll von einer Regulierung ausgenommen werden“, sagte Kelber dem Handelsblatt. Kelber, bisher Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband, verspricht sich von einer stärkeren Regulierung einen besseren Verbraucherschutz.

Wieviel Risiko verträgt ein Anleger?

Viele Fragen bleiben da noch offen: Hat der Verbraucher nach einer solchen Bafin-Prüfung der Finanzprodukte tatsächlich die Garantie, dass keine Pleite mehr droht? Das ist schwer vorstellbar. Oder werden risikobehaftete Kapitalanlagen wie die Genussrechte ganz vom Markt verschwinden? Auch bei Aktien kann auf Grund von Managementfehlern das eingesetzte Kapital verloren gehen. Müssen die Verbraucher in Zukunft also noch besser über die Risiken aufgeklärt werden?

Verbraucherschützer kritisierten Unternehmen Prokon mehr als das Finanzprodukt „Genussrechte“

Im Kern sind drei Ansatzpunkte der Regulierung möglich: Prüfung der Unternehmen, inhaltliche Prüfung des Finanzprodukts und Risiko-Aufklärung der Verbraucher. Für die Verbraucherschützer stand in der Vergangenheit vor allem die Firma Prokon selbst und ihr Geschäftsmodell am Pranger, weniger das Risiko-Finanzprodukt „Genussrechte“. Das hat am Ende zu einer sich ständig beschleunigenden Negativspirale im Sinne von Kündigungen geführt. Ziehen viele Anleger ihr Kapital gleichzeitig und schnell ab, kommt es wegen der erforderlichen Liquiditätsbeschaffung zu Notverkäufen von Projekten bzw. Windparks. Weil ein Verkauf der Windparks oder beispielsweise ein Verkauf von Immobilien nicht so schnell möglich ist, kann im schlimmsten Fall die Insolvenz wegen fehlender Liquidität drohen.

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