28.03.2014, 17:39 Uhr

Prokon: Was der Insolvenz-Verwalter zu den Genossenschafts-Plänen sagt

Itzehoe – Der vorläufige Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin hat sich zur Lage bei Prokon gemeldet und eine Einschätzung zum möglichen Insolvenzverfahren abgegeben. Darüber hinaus ging er auf die Pläne zur Gründung einer Prokon-Genossenschaft ein.

Nach Ansicht von Penzlin spreche derzeit mehr für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. Mai als dagegen. Der Geschäftsbetrieb habe in den letzten Wochen stabilisiert werden können und somit sehe er eine Zukunft für den Windenergie-Projektierer. Die Fortführung der Geschäftsbereiche ‚Betriebsführung Windparks‘ (Deutschland und Polen) und ‚Projektierung Windparks‘ (Deutschland, Polen und Finnland) ist nach Angaben von Penzlin für den Fall einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits gesichert. Die Fortführung weiterer Geschäftsbereiche werde intensiv geprüft. Der Anwalt wies zudem daraufhin, dass die parallele Gründung der Prokon Genossenschaft für eine lebenswerte Zukunft eG i.G. mit Sitz in Hohenaspe eine rein private Gründung durch Carsten Rodbertus und einige weitere Gründungsmitglieder sei.

Prokon-Chef Rodbertus entmachtet

Das Amtsgericht Itzehoe erklärte, dass ab sofort Penzlin geschäftlich das Sagen hat. Die bisherige Geschäftsführung darf keine Entscheidung mehr ohne Zustimmung des Verwalters treffen. Die Anordnung diene der „Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts“, heißt es von Seiten des Gerichts. Sollte ein Insolvenzverfahren eingeleitet werden würden bis Mitte Juni alle Gläubiger angeschrieben werden, um entsprechende Forderungen zu klären. Insgesamt 74.000 Anleger hatten der Firma Prokon für die Finanzierung von Projekten zusammen 1,4 Mrd. Euro in Form von Genussrechten zur Verfügung gestellt. Rund 400 Mio. Euro seien schon gekündigt worden. Laut Penzlin müssen die Inhaber von Genussrechten zwar keinen Totalausfall hinnehmen, aber sich durchaus auf Verluste einstellen. Im Zuge des Insolvenzantrages Anfang dieses Jahres geriet Prokon vor allem aufgrund dieser Genussrechte in die öffentliche Kritik.

Keine Umwandlung in Genossenschaft

Zuletzt wurde darüber berichtet, dass Prokon die Umwandlung in eine Genossenschaft prüfe. Anlass dafür gab die neu aufgebaute Internetpräsenz www.prokon-genossenschaft.de. Der Name Prokon Genossenschaft für eine lebenswerte Zukunft eG i. G (in Gründung), eine fertige Satzung und ein offener Brief, der sich mit den Hintergründen zum Insolvenzantrag beschäftigt, deuteten auf derartige Bestrebungen. Penzlin betonte aber, dass es sich um eine rein „private Gründung“ des Prokon-Geschäftsführers Carsten Rodbertus handle. Er wies darauf hin, dass im Rahmen eines Insolvenzeröffnungsverfahrens eine Umwandlung der Rechtsform per Gesetz ausgeschlossen ist.

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