09.04.2014, 12:01 Uhr

Reaktionen nach dem Kabinetts-Beschluss zur EEG-Reform

Münster – Das Bundeskabinett hat dem Reformpaket zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugestimmt. Auf der anschließenden Pressekonferenz bezeichnete Wirtschaftsminister Gabriel das sogenannte EEG 2.0 als „Neustart der Energiewende“.

Zwar konnte in der Nacht zum Dienstag in der Frage um die Industrie-Rabatte auch eine Einigung mit der EU erzielt werden, allerdings wurde diese noch nicht beim Kabinettsbeschluss berücksichtigt. Auch die Regelung zur Beteiligung der Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage wurde gegenüber dem ursprünglichen Eckpunktepapier vom Januar 2014 wesentlich verändert. Wie fallen nach dem Kabinettsbeschluss die Reaktionen der EE-Branchen der Parteien auf das EEG 2.0 aus?

Koalitionsparteien sind sich uneins

Während sich SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi das nun beschlossene Reformpaket als „einen klugen Reformentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz“ bezeichnet und darauf verweist, dass die „Interessen der Industrie, der Ökologie und der Verbraucher wieder in Einklang“ gebracht worden seien, reagiert der Wirtschaftsrat der CDU nur mit verhaltenem Optimismus: „Es fehlen weiterhin klare Richtungsentscheidungen zur Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien, beim Netzausbau und bei der Stärkung der Energieeffizienz", so Kurt J. Lauk, Präsident des Wirtschaftsrates.

BEE: Gabriel verwaltet Industrieinteressen - BSW-Solar will klagen

Die Reformpläne aus dem Wirtschaftsministerium stoßen in der Regenerativen Energiewirtschaft, mit Ausnahme der Geothermie-Branche, weiter auf Kritik. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) e.V. bezeichnet Gabriel mit Blick auf die im Reformpaket enthaltenen Regelungen zur Beteiligung der Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage als „reinen Verwalter von Industrieinteressen“. Udo Möhrstedt, Gründer und Vorstandsvorsitzender der IBC Solar AG pflichtet dem BEE bei und erklärt: „Der vorliegende Entwurf ist ungerecht und benachteiligt den Mittelstand. Während Industrie und Bergbau für Eigenverbrauch nur 15 Prozent Umlage zahlen müssen, sollen Bäcker, Biobauern oder Einzelhändler mehr als doppelt so viel zahlen.“ Der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband sieht in dem Kabinettsbeschluss gar eine Gefährdung der dezentralen Erzeugung von grünem Strom in Bürgerhand.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) haben am Mittwoch angekündigt, auf Grundlage der Ergebnisse eines Rechtsgutachtens der Berliner Kanzlei Geiser & von Oppen gemeinsam gegen die Novelle des EEG vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. Demnach verstoße die EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch möglicherweise gegen das Grundgesetz.

Geothermie-Branche setzt auf Neustart

Wenngleich viel von Kürzungen und Deckelungen der erneuerbaren Energien mit der anstehenden Reform die Rede ist, kann sich eine Technologie über die Veränderungen freuen: Für die Geothermie sollen die Vergütungssätze sogar leicht steigen, eine Deckelung ist nicht vorgesehen. Dr. Erwin Knapek, Vorsitzender des Wirtschaftsforums Geothermie e.V. (WFG), bezeichnet dies als „klares Zeichen von CDU/CSU und SPD, dass der Ausbau der Energieerzeugung aus Tiefengeothermie politisch wie gesellschaftlich gewollt ist. Ich freue mich über den Auftrag der Regierung, diese Energieform weiter voranzubringen.“

Verband der Wasserkraftwerke: Neustart sieht anders aus

Währenddessen sieht sich die Bioenergiebranche durch die massive Deckelung des Bioenergie Zubaus in ihrer Existenz bedroht. „Der Kabinettsbeschluss zur Novellierung des EEG 2014 ist verheerend für die Bioenergiebranche! Die Bundesregierung setzt mit diesem Beschluss die Energiewende in den Sand und wird ihrer Verantwortung für das Energiesystem nicht ansatzweise gerecht“, so das Fazit von Reinhard Schultz, Geschäftsführer des Biogasrat+ e.V.

Auch der Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) ist enttäuscht über das vom Bundeskabinett beschlossene Reformpaket. „Der mögliche Beitrag der kleineren Wasserkraftwerke zur Systemstabilität, Versorgungssicherheit und Klimaschutz bleibt mit dem neuen EEG ungenutzt“, erklärt Hans-Peter Lang, Präsident des BDW. Ein Neustart sehe anders aus.

In den kommenden Monaten folgen auf den Kabinettsbeschluss über das Gesetz zur Reform des EEG die Beratungen im Bundesrat und Bundestag. „Gut, dass ein Gesetz den Bundestag erfahrungsgemäß niemals so verlässt, wie es ihn erreicht hat“, fasst Udo Möhrstedt die letzten Hoffnungen der Erneuerbare-Energie-Branche zusammen.

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