09.04.2014, 15:49 Uhr

EU stellt Beihilfe-Leitlinien vor: Industrie darf sich über EEG-Rabatte freuen

Brüssel/Münster – Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ihre neuen Leitlinien zu Energiebeihilfen vorgestellt. Im Zuge dessen nickt Brüssel auch die Industrierabatte in Deutschland und anderen europäischen Ländern ab.

Im Vorfeld des Beschlusses der EU-Kommission hatte es zähe Verhandlungen zwischen dem EU-Kommissar für Wettbewerb, Joaquín Almunia, und der deutschen Bundesregierung gegeben. Ursache der Verhandlungen war ein Streit über die von Deutschland gewährten Industrierabatte bei der EEG-Umlage, die die EU zunächst als unerlaubte Beihilfe wertete.

Almunia will Wettbewerbsverzerrungen verhindern

Die vom europäischen Wettbewerbskommissar vorgestellten Leitlinien geben zwei zentrale Richtungen vor. Zum einen werden neue Maßstäbe für eine europaweit einheitliche Regelung der Rabatte für energieintensive Industrien definiert. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die sich im internationalen Wettbewerb befinden. Dabei werden auch weiterhin Entlastungen bei den Kosten des Ausbaus regenerativer Energien ermöglicht.

Zum anderen will Almunia die erneuerbaren Energien schrittweise an den Markt heranführen. „Es ist Zeit, dass die Erneuerbaren am Marktgeschehen teilnehmen“, erklärte er. „Europa sollte seine ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu den geringstmöglichen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreichen.“ Mit den neuen Leitlinien will die EU-Kommission auch den europäische Energie-Binnenmarkt stärken. Dabei sollen vor allem Infrastruktur-Projekte unterstützt werden, die grenzüberschreitende Energieflüsse erleichtern. Außerdem werde es eine Möglichkeit zur Einführung von Kapazitätsmechanismen geben, um so die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Was passiert mit deutschen Industrie-Rabatten?

Bei der Bemessung der EEG-Umlage für energieintensive Unternehmen in Deutschland soll die Bruttowertschöpfung als neuer Berechnungsparameter eingeführt werden, erklärte Wirtschaftsminister Gabriel bereits am Dienstag im Anschluss an den Kabinettsbeschluss zur EEG-Novelle. Dabei stünden die Ausnahmen im Verhältnis zur Bruttowertschöpfung. Rund 400 Unternehmen der bisher 2.100 Unternehmen, die von der EEG-Umlage ganz oder teilweise befreit sind, sollen in Zukunft nicht mehr ausgenommen werden. Um allerdings „schwerste Verwerfungen“ zu vermeiden, ist geplant, dass diese Unternehmen nur eine verminderte EEG-Umlage in Höhe von 20 Prozent zahlen.

Einzelne Härtefallentscheidungen konnte Gabriel in Brüssel nach eigenen Angaben allerdings nicht durchsetzen, da die EU-Kommission ein europaweit einheitliches System schaffen wollte. Die Höhe der insgesamt an die Industrie gewährten Rabatte soll nach dem Willen des Ministers aber auch weiterhin bei rund 5,1 Milliarden Euro liegen. Beim Neujahrsempfang des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE) im Februar hatte Gabriel noch eine Reduktion der Ausnahmetatbestände um eine Milliarde Euro in Aussicht gestellt.

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