24.06.2014, 14:01 Uhr

EEG-Novelle: Die Bundesregierung gerät unter Zeitdruck

Berlin – Eigentlich war alles so schön geplant: Das Bundeswirtschaftsministerium hatte einen genauen Zeitplan ausgearbeitet, nach dem die Novelle des EEG am 01. August 2014 in Kraft treten sollte. Doch nun könnte doch noch alles anders kommen.

So bekommt die Reform nun Gegenwind aus Brüssel. Die EU-Kommission kritisiert die von der Bundesregierung vorgesehenen Ausnahmeregelungen, insbesondere mit Blick auf die EEG-Umlage. Die Koalition versucht nun entsprechend nachzubessern und doch noch einen beschlussfähigen Entwurf im Parlament einzubringen. Die Opposition kritisiert die Vorgehensweise scharf.

EU wittert Wettbewerbsverzerrung

Medienberichten zufolge bemängelt die EU-Kommission vor allem die Regelungen zur Belastung des Eigenstromverbrauchs mit der EEG-Umlage. Der Plan, dass Bestandsanlagen zur Eigenstromversorgung komplett und dauerhaft von der Umlage befreit sind, betrachtet die Kommission als Wettbewerbsverzerrung gegenüber neuen Anlagen. Zustimmen könnte sie einer vollständigen Befreiung daher nur bis 2016, ab 2017 müsse diese Schieflage behoben werden. Für die Koalition ein echtes Dilemma, da in diesem Punkt auch innerhalb der Fraktionen bis zuletzt noch keine Einigkeit erzielt werden konnte. Klar war bislang nur, dass der Bestandsschutz für bestehende Anlagen beibehalten werden soll, das steht nun in Frage.

Am Montag kamen die Partei- und Fraktionschefs bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt zusammen um mögliche Auswege zu diskutieren. Auch heute laufen die Gespräche in den Fraktionen und Ausschüssen auf Hochtouren. In einer Sondersitzung der Koalitionsfraktionen soll möglicher Kompromiss erzielt werden. Die Rede ist dabei von bis zu 200 Seiten an möglichen Änderungen in der Gesetzesvorlage, die heute noch eingebaut werden sollen.

Opposition kritisiert Reform-Umsetzung: „Einziges Chaos“

Die Opposition im Bundestag kritisiert die Umsetzung der EEG-Novelle mit drastischen Worten. Die Zustände seien chaotisch, bislang habe man zudem keine Beratungsgrundlage in der Hand, wenn am Freitag die Reform im Bundestag verabschiedet werden soll. Nach Angaben der Fraktion Die Linke bliebe demnach nur eine Stunde, um über die Änderungen zu beraten. Angesichts des knappen Zeitrahmens fordern Linke und Grüne unisono eine Aufschiebung des Gesetzesvorhabens, um die EEG-Novelle in Ruhe beraten zu können.

Tatsächlich drängt jedoch die Zeit: Denn nur bei einem Inkrafttreten zum 01. August 2014 können die betroffenen Unternehmen Befreiungsanträge von der EEG-Umlage nach dem neuen Regelwerk stellen. In diesem Punkt hatten sich Bundesregierung und EU übrigens auf einen Branchenkatalog geeinigt, nach dem die Auswahl und Zuordnung der Unternehmen erfolgt, die von der EEG-Umlage ganz oder teilweise befreit werden können.

Umlage verfassungsrechtlich angreifbar?

Wie IWR Online bereits am 18.06. berichtete, mehren sich ohnehin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der EEG-Novelle. So hatte sich der Energierechtsexperte und Vorsitzende der Forschungsstelle Neue Energien und Recht, Prof. Dr. Maslaton kritisch zur Reform geäußert. Er bezeichnete die die von der Regierung geplante Belastung von selbst erzeugtem Strom mit 40 Prozent der EEG-Umlage als verfassungsrechtlich angreifbar.

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