03.07.2014, 11:14 Uhr

Welche Bundesländer ein Fracking-Verbot wollen

Münster / Berlin / Kiel – Das Thema Energie nimmt den Bundesrat derzeit stark in Anspruch: Neben der vieldiskutierten Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) muss sich die Länderkammer auch mit einem Fracking-Verbot beschäftigen. Drei Bundesländer wollen ein bundesweites Fracking-Verbot über eine Änderung des Bundesbergrechts erreichen.

Der Antrag kommt aus den Ländern Schleswig-Holstein, Hessen und Baden-Württemberg. Mit der umstrittenen Fracking-Technologie sollen Schiefer-Gas und auch -Öl aus dem Erdinneren erschlossen werden, die sonst nicht wirtschaftlich zu gewinnen sind. Streitpunkt ist bei der Debatte der Einsatz von verschiedenen Chemikalien, die in das unterirdische Gestein injiziert werden, damit sich das Gas aus dem Gestein pressen lässt. Die Umweltfolgen und Auswirkungen auf die Wasserqualität sind bislang kaum bekannt.

Länderinitiative folgt angeblichen Bundes-Plänen zum Frackinggesetz

Dieser Antrag kommt unmittelbar nachdem auch Wirtschaftsminister Gabriel (SPD) Pläne zu einem Frackinggesetz verkündet hatte. Angeblich hatte Gabriel dieses Gesetz, das Fracking unter Auflagen erlauben sollte, noch vor der Sommerpause auf den Weg bringen wollen. Doch im Nachhinein stellte sich heraus, dass diese Pläne nicht verfolgt werden. Nun kommt die Initiative aus diesen drei Ländern mit "grünen" Umweltministern.

In dem offiziellen Antrag der drei Bundesländer heißt es: "Es sollte ein Verbotstatbestand für das Fracking zur Aufsuchung und Förderung von Kohlenstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten unter Einsatz umwelttoxischer Substanzen in das Bundesberggesetz aufgenommen werden."

Habeck: Brauchen klare Regelung zum Fracking

Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) sagte zum Thema: "Wir brauchen bei Fracking eine klare Regelung im Bundesbergrecht, um die Förderung von Erdgas und Erdöl mittels umwelttoxischer Substanzen weitreichend auszuschließen. Außerdem ist es an der Zeit, dem Bergrecht einen demokratischen, transparenten Geist einzuhauchen: Das Bergrecht muss zu einem Gesetzbuch werden, in dem auch die Umwelt zu ihrem Recht kommt."

Transparenz und Beteiligung der Kommunen

Kernpunkt des gemeinsamen Bundesratsantrags ist die Forderung nach einem bundesweiten Verbot von Fracking mittels umwelttoxischer Substanzen. Außerdem sollen Umweltverträglichkeitsprüfungen für alle Vorhaben der Aufsuchung und Förderung von Kohlenwasserstoffen sowie zur Verpressung des Rückflusses (Flowback) von Lagerstättenwässern verpflichtend werden. Die bergrechtlichen Verfahren, in denen Unternehmen sich Gebiete für etwaige spätere Untersuchungen sichern (Aufsuchung und Bewilligung) sollen nach dem Länderantrag durch öffentliche Bekanntmachungen und Informationen transparenter gestaltet werden. Kommunen müssen danach ebenfalls beteiligt werden.

Weitere News und Infos zum Thema:


© IWR, 2014