03.07.2014, 15:58 Uhr

Was BEE, BDEW und DUH vom EU-Ökostrom-Urteil halten

Berlin - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinem Ökostrom-Urteil die bisherige EU-Linie zu nationalen Regelungen gestärkt. Für die Richter hat das im Allgemeininteresse liegende Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu unterstützen, um die Umwelt zu schützen und die Klimaänderungen zu bekämpfen, Vorrang vor dem freien Warenverkehr. Die Reaktionen aus den Energie- und Umweltverbänden fallen positiv aus. Auch Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) begrüßt das Urteil.

Gabriel betont zudem, dass es dabei nicht um die Abschottung von Energiemärkten gehe. "Ökostromförderung bleibt vorerst eine nationale Angelegenheit", heißt es beim BDEW. Der BEE wertet das Urteil als "gute Nachricht" und die DUH erklärt: "Energiewende bleibt Bürgersache."

DUH: Gesellschaft bestimmt über nationale Energiepolitik

Nationale Fördersysteme müssen nicht geöffnet werden, um erneuerbare Energien in anderen Mitgliedsstaaten zu finanzieren. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begrüßt diese Entscheidung. Peter Ahmels, Leiter Energie und Klimaschutz bei der DUH, betont, dass die Fördersysteme für erneuerbare Energien weiter nationale Angelegenheit sind: "Die Bürgerinnen und Bürger können damit auch künftig bestimmen, wie schnell erneuerbare Energien in ihrem Land ausgebaut werden." Das sei für die Akzeptanz der Energiewende unverzichtbar. Ahmels erklärte weiter: "Der vermeintlich freie Warenverkehr stößt hier noch an Grenzen, weil der Ausbau der Erneuerbaren nicht nur über den Preis definiert werden kann, sondern auch von der Gesellschaft getragen werden muss. Gerade Energiepolitik ist deshalb nach wie vor ein Anliegen der EU-Mitgliedsstaaten."

BEE: Seitenhieb gegen Ausschreibungspläne

Als gute Nachricht für saubere Energie und die Stromkunden wertet auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) das Urteil des EuGH in Luxemburg. Die Richter am EuGH haben laut BEE betont, dass die EU-Mitgliedsstaaten großen Freiraum haben, die erneuerbaren Energien entsprechend ihren jeweiligen nationalen, demokratisch legitimierten Überzeugungen zu fördern. Damit werde es keine Rosinenpickerei über die Grenzen hinweg geben, was nur das deutsche System deutlich verteuert und die Stromkunden belastet hätte. Die Richter wiesen in ihrem Urteil auch ausdrücklich darauf hin, dass es im Allgemeininteresse liege, die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu fördern, um die Umwelt zu schützen und die Klimaveränderungen zu bekämpfen. Für BEE-Geschäftsführer Hermann Falk gibt das Urteil der Energiewende neuen Schub. Mit Blick auf den Nachbarn Frankreich versetzte der Verbands-Geschäftsführer dem auch in Deutschland geplanten Ausschreibungsmodell für erneuerbare Energien noch einen Seitenhieb: "Übrigens werden sich auch die französischen Stromkunden freuen, weil nun keine deutschen Unternehmen von den deutlich höheren südfranzösischen Solarstromvergütungen, die dort aufgrund des Ausschreibungssystems gezahlt werden, profitieren können."

BDEW für schrittweise Angleichung der nationalen EE-Regeln

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärt, dass die Ökostromförderung vorerst eine nationale Angelegenheit bleibe. Die Sorge des BDEW, dass das EuGH-Urteil zu einer unkoordinierten Öffnung der nationalen Fördersysteme führen könnte, sei erfreulicherweise nicht bestätigt worden. Die Öffnung nationaler Fördersysteme innerhalb kurzer Zeit hätte nach Einschätzung des BDEW unter Umständen einen kräftigen Kostenschub für die nationalen Fördersysteme - darunter das EEG - zur Folge haben können. Gleichzeitig spricht sich der BDEW aber für eine schrittweise Angleichung der nationalen Fördersysteme auf europäischer Ebene aus. Die Staats- und Regierungschefs müssten hier endlich Klarheit schaffen, so der Verband. Eine solche Angleichung dürfe allerdings nicht überhastet, sondern müsse mit Bedacht erfolgen.

Gabriel erwartet jetzt beihilferechtliche Genehmigung für EEG

Auch Bundeswirtschaftsminister Gabriel, der derzeit alle Hände voll zu tun hat mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), äußerte sich zum Urteil: "Ich begrüße dieses Urteil sehr. Der Europäische Gerichtshof gibt ein klares und deutliches Signal für die weitere Förderung erneuerbarer Energien in Europa. Das Urteil schafft Rechtssicherheit für die erforderlichen nationalen Fördersysteme. Das bestätigt auch die Position der Bundesregierung bei den Diskussionen mit der EU-Kommission zur Notifizierung des neuen EEG." Gabriel geht daher davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG nichts mehr im Wege steht. Der Minister betonte zudem: "Es ist mir wichtig klarzustellen, dass es nicht darum geht, nationale Märkte für erneuerbare Energien voneinander abzuschotten. Ganz im Gegenteil: Wir sollten gemeinsam an einer zunehmenden regionalen Zusammenarbeit beim Ausbau der erneuerbaren Energien arbeiten. Dieser Prozess muss aber schrittweise und im gegenseitigen Einvernehmen sowie zum beiderseitigen Vorteil erfolgen."

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