01.08.2014, 15:39 Uhr

EEG-Novelle tritt heute in Kraft

Münster – Nach langen Diskussionen rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf nationaler und europäischer Ebene ist es soweit: Heute (1. August 2014) tritt das reformierte EEG 2.0 in Kraft. Für Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) ein wichtiger Meilenstein für den Neustart der Energiewende. Auf die Branche kommt einiges zu.

Die Bundesregierung wird nicht müde, die Ausbauziele in den Vordergrund der Energiewende zu rücken. Bis 2025 sollen 40 bis 45 Prozent, bis 2035 55 bis 60 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Auf der anderen Seite wird mit den Mengenzielen und den geplanten Ausschreibungen der Ausbauprozess immer bürokratischer. Nach der Novelle 2014 ist aber vor der Novelle 2016.

Reduzierung der Vergütung und Ausbaudeckel in allen Bereichen

Die Schwerpunkte der EEG-Novelle 2014 bilden reduzierte Vergütungssätze und die Einführung von Zubaukorridoren in den Bereichen Windenergie, Photovoltaik und Biogas. Damit einhergehend erfolgt der Wechsel von einem Preismodell hin zu einem Mengenmodell. Die von der Regierung vorgesehenen Deckel sehen für die Windenergie vor, dass Onshore-Windenergie netto 2.500 Megawatt (MW) jährlich und Offshore ein Zubau von 6.500 MW bis 2020 und 15.000 MW bis 2030 vorgesehen ist. Für die Photovoltaik ist ebenfalls ein Zubau-Deckel um 2.500 MW (brutto) jährlich vorgesehen. In der Bioenergiebranche sollen brutto maximal 100 MW im Jahr zugebaut werden.

Aktuelle Reform nur Zwischenlösung – 2016 folgt EEG 3.0 mit Ausschreibungen

Bereits für das Jahr 2016 ist die nächste EEG-Novelle angesagt. Grundlage sind die neuen EU-Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinie vom 28.06.2014 (Laufzeit: 2014 bis 2020). Die Leitlinien sehen vor, dass ab 2017 bei regenerativen Anlagen ab 1 MW Leistung Ausschreibungen erfolgen müssen, für Windkraftanlagen gilt eine Grenze von 6 MW. Zudem ist bei Anlagen über 500 kW die Direktvermarktung vorgeschrieben.

Die aktuelle EEG Reform stellt somit lediglich eine Zwischenlösung zum EEG 3.0 dar, das in der Mitte des Jahres 2016 folgen soll. Die Bundesregierung plant, in einem erstes Pilotprojekt mit PV-Freiflächenanlagen ab 2015 das Ausschreibungsverfahren zu testen.


© IWR, 2014