05.08.2014, 16:05 Uhr

Das neue EE-Anlagenregister geht an den Start

Berlin - Ab heute führt die Bundesnetzagentur ein umfassendes Register des Zubaus von Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) soll so der Zubau genauer erfasst werden, um die Entwicklung besser steuern zu können.

Dabei sollen alle neuen Windenenergieanlagen an Land und auf See als auch neue Anlagen zur Stromerzeugung aus Biomasse, Geothermie und Wasserkraft erfasst werden. Die entsprechende Gesetzliche Grundlage ist die heute in Kraft getretene Anlagenregister-Verordnung.

Zubau soll zielgenau erfasst werden – Nicht nur EEG-Anlagen betroffen

Im neuen Anlagenregister müssen die Betreiber sämtlicher Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen ihre neu gebauten Anlagen melden. Das gilt auch dann, wenn der Strom nicht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergütet wird. Die Meldung von neuen Photovoltaikanlagen wird dagegen zunächst weiterhin über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur abgewickelt. Bestandsanlagen müssen nur ausnahmsweise registriert werden, z.B. wenn sich ihre Leistung ändert. Ziel des Registers ist es, den Zubau neuer Anlagen genau zu erfassen, damit darauf basierend die im reformierten EEG enthaltenen, zubauabhängigen Förderhöhen bestimmt werden können.

„Mit dem Anlagenregister nimmt die Bundesnetzagentur ein neues und wichtiges Werkzeug der EEG-Reform in Betrieb“, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. „Dank der Ausbaukorridore für Wind, Photovoltaik und Biomasse treiben wir die Energiewende von nun an planbarer, verlässlicher und systematischer voran und nehmen damit eine entscheidende Weichenstellung für ihren Erfolg vor. Das Anlagenregister bildet hierfür die Grundlage, weil es den Zubau aller Erneuerbarer-Energien-Anlagen erfasst.“

Datenschutz: Kleine Anlagen nur gemeindescharf erfasst

Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann ergänzte: „Durch die Bündelung der Meldepflichten an zentraler Stelle bei der Bundesnetzagentur werden viele Prozesse vereinfacht. Die Bundesnetzagentur ist sich der Bedeutung des Anlagenregisters für die Energiewende bewusst. Es sorgt für Transparenz und kann somit Forschung und Wissenschaft auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien unterstützen und zum Gelingen der Energiewende beitragen.“

Die gemeldeten Zubauzahlen sollen aufgegliedert nach Anlagen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden. Eine Ausnahme bilden allerdings kleinere Anlagen, da bei ihnen oftmals der Anlagenstandort identisch mit der Adresse des Anlagenbetreibers ist. Bei diesen Anlagen werde der Standort nur gemeindescharf veröffentlicht. „So gelingt der Spagat zwischen einer möglichst großen Transparenz auf der einen und den Datenschutzbelangen der Bürgerinnen und Bürger auf der anderen Seite“, so Homann.

Konventionelle Anlagen werden nicht erfasst

Im neuen Anlagenregister werden allerdings keine Anlagen erfasst, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Das Anlagenregister soll nach Aussage des BMWi einen ersten Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Gesamtregister darstellen. In Zukunft würden dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen auch die Stammdaten von konventionellen Erzeugungsanlagen, Stromspeichern sowie steuerbaren Verbrauchseinrichtungen erfasst. Eine entsprechende Verordnungsermächtigung im Energiewirtschaftsgesetz für ein derartiges Gesamtregister wurde mit der EEG-Novelle 2014 bereits gesetzlich verankert. Wann dieses umgesetzt wird, dazu machte das Ministerium jedoch keine Angaben.


© IWR, 2014