08.08.2014, 09:54 Uhr

EEG-Industrierabatte: Verwaltungskosten steigen auf über 10 Millionen Euro pro Jahr

Münster - Zahlreiche Unternehmen sind von der EEG-Umlage befreit. Um in den Genuss der staatlichen Beihilfe zu gelangen, entsteht durch die Bearbeitung der entsprechenden Anträge ein immer höherer Verwaltungsaufwand. Einige können von der Entwicklung aber auch profitieren.

Die Bundesregierung hat zahlreiche Unternehmen von der EEG-Umlage befreit. Diese Industriebefreiung ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Insgesamt müssen wegen der staatliche Beihilfe für die Unternehmen im Jahr 2014 rund 5,1 Milliarden Euro (2013: 4 Milliarden) Euro von den übrigen Stromverbrauchern mitfinanziert werden.

Befreiung von der EEG-Umlage ist staatliche Beihilfe

Mit der Veröffentlichung der neuen EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020 (2014/ C200/01)können EU-Mitgliedsländer derartige staatliche Beihilfen beispielsweise für stromintensive Unternehmen nunmehr auch EU-konform gewähren. Die Abwicklung der "Beihilfen in Form von Ermäßigungen des Beitrags zur Finanzierung erneuerbarer Energien" erfolgt in Deutschland über das BAFA.

Verwaltungsaufwand für staatliche Beihilfe steigt rasant

Mit den Änderungen der Besonderen Ausgleichsregelung steigt laut Bundeswirtschaftsministerium aber auch der administrative Aufwand beim BAFA und dem BMWi als Fachaufsichtsbehörde deutlich an, da die von den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien vorgegebenen Kriterien eine detailliertere Prüfung insbesondere der Zuordnung der Unternehmen zu bestimmten strom- und handelsintensiven Branchen sowie deren Bruttowertschöpfung verlangen. Statt bislang rund sieben Millionen Euro beträgt der Verwaltungsaufwand künftig jährlich 12,75 Millionen Euro.

Neue Gebührenordnung in Kraft - Arbeitsbeschaffungsprogramm

Am 05.08.2014 ist deshalb eine neue Gebührenordnung in Kraft getreten. Danach werden die Gebührensätze laut BMWI insgesamt angehoben und an die Begünstigungswirkung der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem EEG 2014 angepasst. Dabei gilt weiterhin der Grundsatz, dass die Antragsteller den größten Beitrag zur Deckung der Kosten zu leisten haben, die am stärksten von der Begrenzung der EEG-Umlage profitieren. Im Vergleich zur geltenden Gebührenverordnung werden die Sätze jedoch differenzierter ausgestaltet und so dem Umstand Rechnung getragen, dass der Verwaltungsaufwand für die Begünstigung der stromintensiven Industrie stärker angestiegen ist als im Bereich der Schienenbahnen. Das Ergebnis aller Bemühungen: ein deutlich höherer Personalaufwand.

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