25.08.2014, 14:43 Uhr

EEG-Konto: Millionen-Zinskosten trotz Milliarden-Guthaben

Münster - Auf dem Konto zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) schlummern Ende Juli knapp 1,1 Milliarden Euro an Guthaben. Schon seit Januar 2014 ist das Ökostrom-Konto im Plus. Trotzdem zahlen die Stromverbraucher bis heute schon fast zehn Millionen Euro an Zinskosten für nicht in Anspruch genommene Kredite. Und diese Kosten steigen bis Jahresende noch weiter.

Knapp 10 Millionen Euro mussten die Stromkunden bis Ende Juli 2014 an Kosten für die Kreditlinienbereitstellung bezahlen, obwohl das EEG-Konto einen Milliarden-Überschuss aufweist. Bis Ende des Jahres könnten die Kosten sogar noch auf 17 Mio. Euro ansteigen.

Kredite: Teure Bereitstellungs-Provisionen belasten EEG-Konto

Um eventuelle Unterdeckungen auf dem EEG-Konto jederzeit refinanzieren zu können, müssen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auf eine fest vereinbarte Kreditlinie zurückgreifen können, teilte das BMWi auf Anfrage von IWR Online mit. Zur Vorhaltung dieser Kreditlinien sind laut BMWi sogenannte Bereitstellungsprovisionen zu zahlen, die tagegenau berechnet werden und somit von der Kreditlinienhöhe abhängig sind. Hat das EEG-Konto einen positiven Saldo und werden folglich diese Kreditlinien nicht in Anspruch genommen, so fällt die Bereitstellungsprovision auf den vollen zugesagten Kreditbetrag an, so das BMWi.

Bereitstellungs-Provision kostet trotz Konto-Guthaben fast 17 Millionen Euro pro Jahr

Werden die auf der Basis der ersten sieben Monate angefallenen Kosten auf das Gesamtjahr hochgerechnet, könnten die Bereitstellungs-Provisionen für die Kreditlinie des EEG-Kontos noch auf rd. 17 Millionen Euro im Jahr 2014 steigen. Diese Kosten zahlen die Stromverbraucher über die EEG-Umlage.

Über das EEG-Konto

Die EEG-Umlage für den Ökostrom ist keine Förderung oder Subventionierung aus Staats- bzw. Steuermitteln. Der Staat legt beim EEG, wie im Fall der Mindestlohns die Lohnuntergrenze, hier die Mindestpreise für den Strom aus erneuerbaren Energien fest. Die EEG-Umlage der Stromkunden fließt auf das EEG-Konto. Auch der an der Strombörse verkaufte EEG-Strom wird als Einnahme auf dem EEG-Konto verbucht. Kosten fallen durch die Zahlungen der Vergütungen an die Betreiber von regenerativen Anlagen an, aber auch die immer höheren Sonderkosten (z.B. Bereitstellungsprovisionen für Kreditlinien), die mit den Vergütungszahlungen nichts zu tun haben, werden davon bezahlt. Das EEG-Konto für die Ein- und Auszahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird bei den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) geführt, die Kontobewegungen werden monatlich veröffentlicht.

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