05.09.2014, 08:21 Uhr

Bundeskabinett billigt Änderung der Grundversorgungs-Verordnung Strom und Gas

Berlin / Münster – Noch im Herbst 2014 soll eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur transparenten Ausweisung der Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung in Kraft treten. Doch was bringt die neue Verordnung für den Stromverbraucher?

Die neue Verordnung soll die Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung ergänzen und den Stromkunden eine bessere Vergleichbarkeit der Energieanbieter liefern. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) kritisiert die Verordnung, weil kein Strom- und Gaslieferant die verschärfte Transparenzvorgaben einhalten könne, so bne.

Mehr Preistransparenz bei Strom und Gas

Am 27. August 2014 hat das Bundeskabinett die neue „Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung (GVV)“ zur Kenntnis genommen. Das BMWi möchte damit die bestehende GVV um einen weiteren Punkt ergänzen: künftig soll in den Vertragsbedingungen und im Internet gemeinsam mit dem Grundversorgungspreis auch die kalkulatorisch einfließenden staatlich veranlassten Preisbestandteile sowie im Strombereich die Netzentgelte angegeben werden.

Bessere Vergleichbarkeit für Energiekunden

Bundesminister Sigmar Gabriel erklärt: "Die Verbraucher werden durch die neuen Informationspflichten der Grundversorger künftig besser in die Lage versetzt, die Zusammensetzung und Änderungen ihres örtlichen Grundversorgungspreises zu bewerten. Diese Transparenz stärkt die Vergleichbarkeit für die Kunden und fördert damit den Wettbewerb, insbesondere im Strommarkt."

Kritik: Es hapert massiv an Informationen der Netzbetreiber

Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne) sieht das Vorhaben des BMWi allerdings mit einem kritischen Auge. Zwar würde der bne grundsätzlich das Ziel, mehr Transparenz für Energiekunden zu schaffen unterstützen, jedoch gehe das Vorhaben die Grundproblematik der mangelhaften Informationspolitik der Netzbetreiber nicht an und drohe zu scheitern. Denn mehr als die Hälfte aller Verteilnetzbetreiber geben zum 15. Oktober nur vorläufige Netzentgelte für das folgende Jahr bekannt und ändern diese dann oft kurzfristig noch einmal.

"Damit die Lieferanten die Transparenzvorgaben erfüllen können, sind rechtzeitige und verlässliche Informationen der Netzbetreiber in verwertbarer Form die Grundvoraussetzung. Daran hapert es aber massiv", betont bne-Geschäftsführer Robert Busch. Der bne fordert daher, dass die Netzbetreiber zu einer verbindlichen Bekanntgabe der Netzentgelte zum 15. Oktober eines Jahres verpflichtet werden. Die Bundesregierung müsse hierfür das Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) anpassen, so bne.

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