12.09.2014, 14:09 Uhr

Energievision e.V. will Ökostrom-Begriff schützen

München – Mit Slogans wie „Kein Dreck am Stecker!“ und anderen Versprechen werben viele Energieversorger für umweltfreundlichen Ökostrom. Doch nach deutschem Recht müssen die Anbieter bisher nur angeben, aus welchen regenerativen Quellen ihr Strom stammt. Ob die Versorger damit einen wirklichen Beitrag zur Energiewende leisten, geht daraus bislang nicht hervor.

Der Umwelt- und Verbraucherschutzverein Energievision hat deshalb die Bundesregierung aufgefordert, die Qualitätskriterien für Ökostrom gesetzlich festzulegen und das nicht nur auf deutscher Ebene.

Ökostromanbieter müssen nicht in EE-Ausbau investieren

Seit längerem hat der Umwelt- und Verbraucherschutzverein Energievision ein kritisches Auge auf die Verwendung des Begriffs „Ökostrom“ verschiedener Anbieter geworfen. Denn nach deutschem Recht muss ein Energieversorger lediglich offen legen, welche erneuerbaren Quellen hinter dem Angebot stecken. Udo Sieverding, Vorstandsmitglied des Umweltvereins, kritisert allerdings, dass Versorger häufig ihren sogenannten Ökostrom von alten Wasserkraftwerken aus Skandinavien oder der Schweiz beziehen. Dadurch würden sie nicht in den Ausbau erneuerbarer Energien investieren und somit ihre Aufgabe als Ökostromanbieter verfehlen, so Sieverding.

Einheitlicher Begriff auf deutscher und europäischer Ebene

Des Weiteren fordert Energievision bereits seit der Gründung des Vereins, dass sich Ökostromanbieter verpflichten müssen, die regenerative Stromerzeugung zu unterstützen. Bisher garantieren dafür lediglich das von Energievision vergebene OK-Power-Label sowie das Grüner-Strom-Label. Stromanbieter sollten den Begriff nur verwenden dürfen, wenn sie auch in neue Anlagen zur Erzeugung von grünem Strom investieren. Eine Berliner Kanzlei kam in einem von dem Verein beauftragten Rechtsgutachten zu dem Ergebnis, dass es rechtlich möglich wäre, den bisher ungeschützten Begriff „Ökostrom“ auf deutscher und europäischer Ebene zu vereinheitlichen.

Vorbild UK: Kennzeichnung von Ökostromtarifen nach Qualität

Als Vorbild für die Regierung um Kanzlerin Merkel nennt Energievision das Vereinigte Königreich. Denn dort soll in naher Zukunft ein Gesetz erlassen werden, demzufolge Ökostromtarife nach ihrer ökologischen Qualität gekennzeichnet werden müssen. Nur so werde der Markt transparenter und Stromkunden könnten vor Etikettenschwindel geschützt werden, betont Sieverding.

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