14.10.2014, 14:44 Uhr

Bundesregierung verfehlt KWK-Ziel

Berlin – Nach einer neuen Studie wird die Bundesregierung ihr Ausbau-Ziel bei der Kraft-Wärme-Kopplung nicht erreichen. Eigentlich sollte bis 2020 ein Viertel der Stromerzeugung auf diese effiziente Weise erfolgen. Doch das wird wohl nicht gelingen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten zur aktuellen Situation und den Perspektiven der "Effizienztechnologie" Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Anfang Oktober veröffentlicht. Es soll als Grundlage für die nach dem KWK-Gesetz vorgesehene Evaluierung der umlagefinanzierten Förderung dienen.

KWK-Ziel wird "deutlich verfehlt"

Das BMWi hatte das Gutachten bei einem Konsortium bestehend aus Prognos, Fraunhofer IFAM, Fraunhofer IREES und BHKW Consult bestellt. Doch die Ergebnisse sind ernüchternd. Die KWK erzeugt heute rund 96 Milliarden Kilowattstunden Strom (netto) und hat somit einen Anteil von gut 16 Prozent an der gesamten Nettostromerzeugung in Deutschland. Der größte Teil dieser KWK-Stromerzeugung entfällt auf Anlagen der allgemeinen Versorgung (etwa 50 Prozent) sowie auf Industrie-Anlagen (etwa ein Drittel). Doch die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass die KWK-Stromerzeugung unter Berücksichtigung der aktuellen Marktbedingungen bis zum Jahr 2020 stagnieren werde. Das aktuelle Ziel von 25 Prozent KWK-Stromerzeugung im Jahr 2020 wird demnach „deutlich verfehlt“ werden.

KWK-Strompotenzial bei 170 bis 240 Mrd. kWh pro Jahr

Aus der Kosten-Nutzen-Analyse im Rahmen der Studie geht hervor, dass KWK gegenüber ungekoppelten Systemen in einigen Anwendungsfällen betriebs- und volkswirtschaftliche Vorteile aufweist. Das ist nach Angaben der Forscher der Grund, warum für den weiteren KWK-Ausbau große Potenziale identifiziert werden können. Diese liegen hauptsächlich im Bereich der allgemeinen Versorgung (Fernwärme) und der Industrie. In Gebieten ohne Fernwärmeanschluss weisen auch Objekt-KWK-Anlagen zusätzliche Potenziale auf. Das Gesamtpotenzial für die KWK-Stromerzeugung beziffern die Gutachter je nach Betrachtung auf etwa 170 bis 240 Mrd. kWh pro Jahr.

Wie das BMWi mitteilt, sollen die Ergebnisse des Gutachtens nun mit der betroffenen Branche besprochen werden. Konkrete Schlussfolgerungen für die künftige Ausgestaltung der KWK-Gesetz-Förderung werden dann auf Basis der Ergebnisse des Gutachtens und der Branchenkonsultation gezogen. Hierbei soll auch eine Verzahnung mit den Entscheidungen zum künftigen Strommarktdesign erfolgen.

Empfehlung der Gutachter: KWK-Deckel stark anheben

Die Gutachter empfehlen, das aktuelle Förderdesign des KWK-Gesetzes in seiner Grundform beizubehalten. Die arbeitsseitige Förderung von KWK-Stromerzeugung führe nicht nur zu einer Verbesserung der allgemeinen Wirtschaftlichkeit der geförderten Anlagen, sondern reize damit auch den Betrieb an. Auch die Investitionskostenzuschüsse für den Ausbau der Netze und Speicher hätten sich in den letzten Jahren bewährt. Doch es wird eine Bestandförderung für Erdgas-KWK-Anlagen in der allgemeinen Versorgung vorgeschlagen. Um den Neubau und die Modernisierung von KWK-Anlagen der allgemeinen Versorgung zu ermöglichen, müssten zudem die Zuschlagssätze insbesondere für den ins öffentliche Netz eingespeisten KWK-Strom deutlich erhöht werden, heißt es in der Studie. Je nach Technologie müsste diese Erhöhung um den Faktor zwei bis drei im Vergleich zum heutigen Niveau ausfallen. Zudem sollte der bestehende Deckel im KWK-Gesetz stark angehoben werden.

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