14.10.2014, 15:48 Uhr

Wasserkraft in NRW: Was der neue Erlass bewirkt

Düsseldorf – Die Nutzung der Wasserkraft in NRW stagniert seit vielen Jahren. Im September hat Klimaschutzminster Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen) einen neuen Wasserkraft-Erlass verabschiedet. Die Branche der erneuerbaren Energien begrüßt diesen Schritt. Doch es gibt auch deutliche Kritikpunkte.

Die Stromproduktion aus den Wasserkraft-Anlagen des Landes bewegt sich in den vergangenen zehn Jahren zwischen 460 und 580 Millionen Kilowattstunden. Das sind kanpp vier Prozent der gesamten regenerativen Stromerzeugung in NRW. Mit dem neuen Wasserkraft-Erlass sollen Maßnahmen zur Verbesserung der Fischdurchgängigkeit unterstützt werden.

Neu: Finanzielle Unterstützung für Fischtreppen an Bestandsanlagen in NRW

Bisher musste die Finanzierung zur Herstellung der Fischdurchgängigkeit alleine von den Betreibern getragen werden. Der Erlass unterstützt nun den Bau von Fischtreppen und -abstiegen an bestehenden Wasserkraftanlagen in den Zielartengewässern Aal und Lachs mit 80 Prozent, in den übrigen Gewässern mit 50 Prozent.

Jan Dobertin, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien (LEE) NRW e.V.: „Die Wasserkraft ist eine heimische, sichere und zuverlässige Energiequelle. Als stetig verfügbarer Bestandteil im Energiemix ergänzt sie optimal den Verbund der Erneuerbaren Energien und trägt zur Netzstabilität bei. Dabei ist sie ausdrücklich kein Hindernis für den Natur- und Artenschutz. In diesem Sinne begrüßen wir, dass die Vereinbarkeit von Wasserkraft und Naturschutz durch den neuen Fördererlass des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums unterstützt wird. Damit fördert das Land nun auch private Investoren beim Bau von Fischaufstieg und –abstieg.“

LEE-Kritik: Abriss wird stärker gefördert als der Neubau von Wasserkraftanlagen

Kritik übt Dobertin an der Prioritätensetzung im Erlass, weil der Abriss stärker gefördert wird als der Neubau. Während die Verbesserung der Durchgängigkeit beim Neubau von Wasserkraftwerken nur mit bis zu 40 Prozent unterstützt werde, erhalten die Ablösung von Wasserrechten an bestehenden Anlagen und der Rückbau von Stauwehren eine Förderung von bis zu 80 Prozent. Dobertin: „Hier hätten wir eine eindeutigere Position erwartet, die sich klar zur Nutzung der bestehenden Potenziale der Wasserkraftnutzung bekennt. Gerade weil die Wasserkraft - ähnlich wie die Biomasse - bedarfsgerecht zur Verfügung steht und damit zur Systemstabilität beiträgt, leistet sie einen wichtigen Beitrag für eine erfolgreiche Fortsetzung der Energiewende.“

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