21.11.2014, 16:46 Uhr

Atommüll: E.ON will nicht für Endlager-Suche zahlen

Düsseldorf – Der Energieversorger E.ON will in Zusammenhang mit dem Atomausstieg und der Atommüll-Lagerung zu den bereits eingereichten und angekündigten Klagen eine weitere hinzufügen. Diesmal geht es um das Standortauswahlgesetz: Der E.ON-Konzern sieht nicht ein, wieso er für die Endlagersuche für seinen Atommüll zahlen soll.

Nach der verheerenden Katastrophe im Atomkraftwerk von Fukushima im März 2011 fand in Deutschland ein Umdenken statt. Aus der kurz zuvor noch verlängerten Laufzeit der Atomkraftwerke (AKW) wurde ein Atomausstieg bis zum Jahr 2022. Sieben AKWs wurden zudem umgehend nach dem GAU von Fukushima abgeschaltet. Die Betreiber der Atomkraftwerke fühlten sich im Unrecht und haben eine ganze Reihe von Klagen eingereicht bzw. angekündigt.

Kostenüberwälzung nicht verfassungsgemäß

Die Suche nach einem neuen geeigneten Endlager soll voraussichtlich nicht vor dem Jahr 2031 abgeschlossen sein. Ein langer, aufwendiger und teurer Prozess. Die Kosten dafür sollen die Betreiber übernehmen. In einem kürzlich veröffentlichten Zwischenbericht kündigt E.ON jedoch an, rechtliche Schritte gegen diese Kosten-Abwälzung zu prüfen. E.ON schreibt dazu in seinem Zwischenbericht III/2014: „Das Standortauswahlgesetz geht von einem zusätzlichen Kostenvolumen von insgesamt 2 Mrd € für die Branche aus. Nach unserer Auffassung ist die oben genannte Kostenüberwälzung nicht verfassungsgemäß, solange sich Gorleben nicht als ungeeignet erwiesen hat. E.ON geht gegen die Kostenbescheide mit Rechtsmitteln vor“. Fast eine komplette Seite des Zwischenberichts widmet sich den Klagen von E.ON gegen Bund und Länder.

E.ON und der Atomausstieg: Eine Chronologie

E.ON ist nach dem Atomausstiegs-Beschluss chon mehrfach juritisch aktiv geworden. Nach einer grundsätzlichen Klage gegen das nach der Fukushima-Katastrophe verhängte Atommoratorium gegen alte Atomkraftwerke wurde zudem auf Schadensersatz geklagt. Insgesamt 380 Mio. Euro will E.ON für den Ausfall ihrer Atomkraftwerke. Hinzu kommt eine Klage gegen das Standortauswahlgesetz von diesem Jahr. Mit dem Standortauswahlgesetz wurde auch das momentan genutzte Endlager Gorleben stillgelegt und kann bis zu einer offiziellen Freigabe eines neuen Endlagers nicht mehr genutzt werden. Deswegen wurden die Atomkraftwerksbetreiber dazu verpflichtet, den anfallenden Atommüll an nahegelegenen Standorten der Atomkraftwerke zu lagern. Dabei handelt es sich um die sogenannte Sorgfaltspflicht. Dagegen hat E.ON im Oktober 2014 Klage gegen die Bundesländer Niedersachsen, Bayern und Schleswig-Holstein eingereicht.

Auch gegen die Kernbrennstoffsteuer oder auch Brennelementesteuer will der Betreiber vorgehen. Diese Steuer sei aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen rechtswidrig. E.ONs Auffassung wurde bereits von den Finanzgerichten Hamburg und München bestätigt. Ob E.ON die Steuer in Höhe von etwa 1,9 Mrd. Euro erstattet bekommt, entscheidet jetzt der Bundesfinanzhof. Die Beschwerdeentscheidung dazu steht noch aus.

Umweltverbände und Atomgegner kritisieren das Verhalten

Umweltverbände zeigen wenig Verständnis für den neuerlichen juritischen Vorstoß. „Mit dieser Klage stellt sich E.ON gegen den breiten gesellschaftlichen und politischen Konsens, dass die Betreiber der Atomkraftwerke auch die Kosten für die Suche nach einem Atommülllager übernehmen müssen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Klaus Brunsmeier. Mit einer Klage gegen die Kostenregelung im Standortauswahlgesetz würde sich das Energieunternehmen E.ON gegen diesen Konsens stellen. Die etwa 2,5 Mrd. Euro Kosten für die vergleichende Endlagersuche dürften keinesfalls auf die Steuerzahler abgewälzt werden, kritisierte der BUND.

Auch die Anti-Atom Organisationen wettern gegen E.ON. „E.ON hat sich auf Gorleben festgelegt und will die bundesweite Suche nach einem Atommüll-Lager gerichtlich verhindern. Damit werden zentrale Entscheidungen nicht in der Atommüll-Kommission, sondern vor Gericht entschieden – ganz nach dem Motto: Wer kann sich die teureren Anwälte leisten“, heißt es von der Organisation "ausgestrahlt".

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