08.12.2014, 09:55 Uhr

Was Enercon vom geplanten EEG-Ausschreibungs-Modell hält

Aurich – Der Auricher Windkraftanlagen-Hersteller Enercon verbindet mit dem von der Bundesregierung geplanten Ausschreibungs-System für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien "unkalkulierbare Risiken". Ob das zukünftige Modell auch tatsächlich günstigere Tarife für die Erneuerbaren bringt, sei hingegen nicht garantiert.

Ab 2017 sollen die Vergütungstarife für regenerative Energieprojekte im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wettbewerblich durch Ausschreibungen ermittelt werden. Dadurch will die Regierung eine Steigerung der Kosteneffizienz, die Erreichung der Ausbauziele und den Erhalt der Akteursvielfalt erreichen. Für Enercon muss noch eine Reihe von Fragen beantwortet werden, um ein geeignetes System zu entwickeln.

Aufgabe gleicht dem gordischen Knoten

Enercon hat sich nun zu der bevorstehenden Novellierung des EEG in der aktuellen Ausgabe des Unternehmens-Magazins "Windblatt" (Ausgabe 04/14) geäußert. "Die Aufgabe, die sich der Gesetzgeber gestellt hat, gleicht der Lösung des gordischen Knotens", lautet die Einschätzung von Enercon.

Die grundsätzliche Zielsetzung der Bundesregierung sei zu begrüßen, jedoch würden die Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Einführung von Ausschreibungssystemen "nicht zwangsläufig zu günstigeren Tarifen für erneuerbare Energien" führe. Zudem habe sich gezeigt, dass die Ausbauziele der Staaten mit einem Ausschreibungs-Modell "eher unter- als übererfüllt" würden. Die Aufgabe des Gesetzgebers sei es jetzt, die vier Ziele in ein gerechtes Gleichgewicht zu bringen. Dabei werde es laut Enercon zu Zielkonflikten kommen, denn die Betonung eines Ziels würde auf Kosten eines anderen Ziels gehen.

EU-Kommission erlaubt Abweichung vom Ausschreibungs-Modell

Auch die EU-Kommission hätte dies schon erkannt. Laut Enercon ist die Ausnahmeregelung der EU-Kommission in ihren Beihilfeleitlinien, ein Eingeständnis dafür, dass die Ausschreiberegelung kein geeignetes Mittel sei. Diese Ausnahmeregelung stellt es den Staaten unter gewissen Umständen frei, auf die Einführung von Ausschreibungen zu verzichten.

Offene Fragen sind zu klären

Bevor aber das eigentliche Design der Ausschreibungen festgelegt werden kann, sei eine tiefgründige Analyse des Onshore-Windmarktes erforderlich, schreibt Enercon. Dabei seien mehrere Fragen zu klären wie beispielsweise: „Wer sind die Akteure und wie hat sich die Akteursvielfalt mit der Zeit verändert? In welcher Bandbreite bewegen sich Onshore-Windprojekte sowohl in zeitlicher als auch in planungsrechtlicher Hinsicht? Welche Flächenverfügbarkeit ist von Nöten, damit die Ziele der Bundesregierung im Wettbewerb erreicht werden können?“ Diese und weitere Fragen müssten zunächst beantwortet werden. Erst danach könne geklärt werden, wie das Ausschreibungsdesign auszusehen habe, so die Schlussfolgerung bei Enercon.

Quelle: IWR Online
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