19.01.2015, 10:04 Uhr

Atommüll-Zwischenlager Brunsbüttel hat keine Erlaubnis

Berlin - Wohin mit dem Atommüll? Diese Frage wird Deutschland auch nach dem Atomausstieg noch lange beschäftigen. Nicht nur die Endlagerung ist ein Problem, sondern auch die Zwischenlagerung. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun endgültig festgestellt, dass der gefährliche Atommüll am Atomkraftwerk in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein auch nicht übergangsweise gelagert werden darf.

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Aufhebung der Genehmigung für das Standortzwischenlager Brunsbüttel rechtskräftig. Das Gericht lehnte die Beschwerde des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) auf Zulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig vom Juni 2013 ab.

Papiere zum Schutz gegen Terrorangriffe unterliegen der Geheimhaltung

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) stellte zunächst fest, dass weder das ursprüngliche Urteil des OVG Schleswig vom 19. Juni 2013 noch die aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes wegen einer unzureichenden Sicherheit des Zwischenlagers erfolgt seien. Die Gerichte hätten sich zur Frage der tatsächlichen Sicherheit etwa gegen Terrorangriffe nicht geäußert. Bemängelt worden sei der Umfang der Ermittlungen und Bewertungen im Genehmigungsverfahren. Das BfS hatte im Verfahren zwar dargelegt, dass es bei der Genehmigung alle Aspekte umfassend geprüft habe. Allerdings war es dem BfS verwehrt, dem Gericht alle vorhandenen Unterlagen vorzulegen. Dabei handelte es sich teilweise um Papiere, die zum Schutz gegen Terrorangriffe geheim gehalten werden müssen, so die Ministerin.

Vattenfall soll neue Genehmigung beantragen

Hendricks: "Ich bin mit meinem schleswig-holsteinischen Kollegen Robert Habeck zu den aus dem Urteil zu ziehenden Konsequenzen im unmittelbaren Kontakt. Ich begrüße, dass die schleswig-holsteinische Landesatomaufsicht noch heute eine atomaufsichtliche Anordnung gegenüber dem Betreiber Vattenfall erlässt. Damit wird sichergestellt, dass weiterhin eine rechtliche Basis für das Standortzwischenlager gegeben ist. Mit dieser Anordnung werden alle Maßnahmen und Regeln zum Umgang und zur sicheren Lagerung der insgesamt neun Castoren mit abgebrannten Brennelementen festgelegt. Ich gehe davon aus, dass der Betreiber Vattenfall unverzüglich die Genehmigung des Standortzwischenlagers beantragt, damit das BfS eine neue Genehmigung prüfen kann."

Schleswig-Holstein duldet Zwischenlagerung bis Anfang 2018

Das Energiewende-Ministerium in Schleswig-Holstein unter Minister Robert Habeck (Grüne) äußerte sich auch zu den Konsequenzen der Entscheidung. Habeck habe eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land Schleswig-Holstein geduldet werde. Bis dahin müsse die Betreiberin des Zwischenlagers, Vattenfall, für eine genehmigte Aufbewahrung Sorge tragen. Habeck: „Es ist eine schwierige Situation, dass der Genehmigungsbescheid des Bundesamtes rechtswidrig ist. Eine genehmigte Lagerstätte, an welcher der Kernbrennstoff sicherer gelagert werden kann als im Zwischenlager Brunsbüttel, gibt es aber nicht. Die schleswig-holsteinische Atomaufsicht hat die dortige Lagerung deshalb angeordnet und duldet sie. Dies ist notwendig, damit es keinen rechtslosen Raum gibt.“

Quelle: IWR Online
© IWR, 2015