20.01.2015, 15:12 Uhr

Was die Solarbranche am Ausschreibungs-Entwurf bemängelt

Berlin – Vor wenigen Tagen wurde der Vorabentwurf einer Verordnung zur Umsetzung von Ausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen bekannt (IWR-Online berichtete). Die darin beschriebene Begrenzung beim Zubau stößt in der Solarwirtschaft auf heftige Kritik.

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung sollen in den nächsten drei Jahren Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer Spitzenleistung von 1.200 Megawatt (MW) neu errichtet und über Auktionsverfahren ausgeschrieben werden. „Viel zu wenig“, kritisiert der Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar). Die Energiewende sei so nicht zu schaffen.

Anlagen an Gebäuden nicht betroffen

Mit diesen 1.200 MW sei das Ziel der Bundesregierung, bis 2017 von 7.500 MW Photovoltaik(PV)-Zubauleistung nicht zu erreichen, so der BSW-Solar. Der Verband beklagt, dass zudem der überwiegende Teil der geeigneten Solarpark-Standorte nicht genutzt werden dürfe. Er fordert dringend Nachbesserungen an dem Verordnungsentwurf. Der Verordnungsentwurf über die Ausschreibung von PV-Parks soll am 28. Januar im Kabinett beschlossen werden. Davon ausgenommen sind jedoch Solaranlagen, die auf oder an Gebäuden errichtet werden.

Nur auf sehr wenigen Flächen

Derzeit werden Betreibern von Solaranlagen überwiegend feste Einspeisevergütungen für ihren Strom aus Solaranlagen gezahlt. Mit der neuen Verordnung soll diese Vergütung nicht mehr gesetzlich festgeschrieben sein, sondern über Auktionen ermittelt werden. Der günstigste Anbieter gewinnt.

Damit stößt die Bundesregierung auf heftige Kritik aus der Solarbranche: „Obwohl Strom aus neuen Solarparks inzwischen preiswert geworden ist, soll deren weiterer Ausbau in Deutschland gedrosselt und gedeckelt werden. Das Auktionsvolumen ist viel zu klein. Trotz ihrer hohen Akzeptanz bei Anwohnern dürfen Solarparks nur auf sehr wenigen Flächen errichtet werden. Die besten Sonnenstandorte bleiben selbst dann oft tabu, wenn keine unmittelbare Konkurrenz mit anderen Nutzungsinteressen vorliegt. Dies verteuert Solarstrom unnötig“, meint Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

Maximal zehn Megawatt

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung wird auch die Größe jedes einzelnen Solarparks auf maximal 10 Megawatt gedeckelt bleiben. Der BSW-Solar regt an, die Obergrenze zumindest für Projekte auf ökologisch belasteten Flächen (zum Beispiel Konversions- und Versiegelungsflächen) sowie auf den Flächen der BImA auf 25 Megawatt anzuheben. Die auf diesen Flächen durchgeführten Installationen gingen mit höheren Kosten einher. Eine höhere Projektobergrenze würde eine Kompensation dieser Mehrkosten durch bessere Einkaufskonditionen und andere Mengendegressionseffekte ermöglichen.

Zudem ist oft die Rede von einen Bürokratiemonster. Allein die Verordnung über das Pilotprojekt für Photovoltaik-Anlagen umfasst mehr als 100 Seiten. Sollte sich dieses Verfahren auszeichnen, soll dieses auch auf die anderen erneuerbaren Energien wie Wind und Biomasse übertragen werden.

Quelle: IWR Online
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