06.02.2015, 10:51 Uhr

Wie europäische Solarinvestoren Schiedsverfahren gegen Spanien finanzieren

Madrid – Investoren aus Mitteleuropa, die ihr Geld in der Vergangenheit in spanische Solarparks investierten, haben ein Problem. Die spanische Regierung hat die Vergütungen für den Solarstrom nachträglich gekürzt und damit die Renditen der Anleger beschnitten. Im Rahmen von internationalen Schiedsverfahren können die Investoren dagegen vorgehen, doch die Verfahren sind teuer.

Mit Hilfe der in Madrid ansässigen Rechtsanwälte von Dikeos Abogados ist nun ein neuer Weg gefunden worden, ein solches Verfahren zu finanzieren. Die Anwälte stehen kurz vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit einem Londoner sogenannten "Litigation Funder" über die Finanzierung eines Verfahrens gegen Spanien. Dieser trägt das finanzielle Risiko, wahrt für sich aber gleichzeitig gute Renditechancen.

Litigation Funder bietet Finanzierung gegen satte Erfolgsprämie

Gegenstand des Schiedsverfahrens, das in Stockholm durchgeführt werden wird, sind die Kürzungen der Einspeisevergütung für Solarprojekte in Spanien. Es laufen bereits mehrere derartige Verfahren im Bereich der erneuerbaren Energien, doch es ist der erste Fall, bei dem ein Litigation Funder ins Boot geholt wird. Ein Schiedsspruch zu einem ähnlichen Fall liegt bislang noch vor, erklärten die Experten von Dikeos auf Anfrage von IWR Online. Die nun kurz vor dem Abschluss stehende Vereinbarung mit dem Litigation Funder sieht vor, dass dieser sämtliche Kosten des Schiedsverfahrens übernimmt und dafür im Erfolgsfalle eine "success-fee" (Erfolgsprämie) von 25 Prozent der ausgeurteilten Summe erhält.

Neue Finanzierungsform ist "praktisch einzige Möglichkeit"

"Die Zusammenarbeit mit einem Litigation Funder ist die für unsere Mandanten praktisch die einzige Möglichkeit, ein millionenschweres Schiedsverfahren gegen Spanien durchzuführen", sagt Richard Wicke, zuständiger Partner bei Dikeos.

Internationale Schiedsverfahren sind immer dann möglich, wenn zwischen den Staaten, in denen die Investoren bzw. die Projekte angesiedelt sind, ein entsprechendes Abkommen zum Investorenschutz abgeschlossen wurde. Die Verfahren können an verschiedenen Schiedsstandorten wie z.B. New York, London oder, wie in diesem Fall, Stockholm angestrengt werden.

Quelle: IWR Online
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