13.02.2015, 07:54 Uhr

DUH: Deutschland braucht kein Fracking

Berlin - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält den von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegten Gesetzentwurf zum Fracking für lückenhaft und rechtsstaatlich fragwürdig.

Die DUH fordert vielmehr ein umfassendes Verbot von Fracking in Schiefer- und Kohleflözgestein und strengere Vorschriften für Fracking im Sandgestein. Die beiden Ministerien haben im Dezember 2014 einen Entwurf für ein Gesetzespaket zum Fracking vorgelegt. Nun werden die Verbände angehört, darunter auch die DUH.

Müller-Kraenner: Technologie leistet keinen Beitrag zur Energiewende

„Fracking im Schiefer- und Kohleflözgestein ist mit erheblichen Risiken für den Wasserhaushalt und die Stabilität des Untergrundes verbunden und wurde in Deutschland noch nie durchgeführt. Es jetzt zu ermöglichen, ist aus umwelt- und energiepolitischer Sicht nicht nachvollziehbar“, erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. Er betont, dass die Technologie keinen Beitrag zur Energiewende leisten könne. Der energiewirtschaftliche Nutzen des Verfahrens stehe nicht im Verhältnis zu den schon jetzt absehbaren Risiken. „Anstatt sich um die Erforschung und Förderung weiterer fossiler Ressourcen in Deutschland zu bemühen, sollte sich die Bundesregierung auf die konsequente Umsetzung der Energiewende konzentrieren“, so Müller-Kraenner weiter.

DUH hinterfragt Legitimierung und Zusammenstellung der Fracking-Kommission

Der Gesetzentwurf erlaubt Fracking-Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein ab einer Tiefe von 3.000 Metern. Außerdem soll die Methode auch oberhalb von 3.000 Metern erprobt werden. Ob die Risiken des Fracking beherrschbar sind und es oberhalb von 3.000 Metern zu kommerziellen Zwecken zugelassen werden kann, soll ein Gremium von sechs von der Bundesregierung eingesetzten Experten bewerten. Die DUH kritisiert, dass die Bundesregierung den staatlichen Schutzauftrag damit an eine Kommission delegiert, deren Neutralität in Frage steht und die in keiner Weise demokratisch legitimiert ist. Drei der sechs benannten Institutionen hätten sich in der Vergangenheit bereits für den Einsatz der umstrittenen Technologie ausgesprochen.

Zu wenig Wissen über die Umweltauswirkungen

Für Fracking im Sandgestein, das laut Gesetzentwurf weiterhin erlaubt sein soll, fordert die DUH weitreichende Nachbesserungen. „Wir wissen immer noch viel zu wenig über die Umweltauswirkungen. Deshalb brauchen wir strengere Regelungen und konkrete Vorgaben für Fracking im Sandgestein. Es darf nicht den zuständigen Genehmigungsbehörden überlassen werden, zahlreiche Risiken zu bewerten und offene Fragen zu beantworten“, erklärt Cornelia Nicklas, Leiterin Umweltrecht der DUH. Der Gesetzentwurf sollte Fracking grundsätzlich in allen Gebieten der öffentlichen und privaten Wasserversorgung verbieten und eindeutige Kriterien zum Umgang mit Lagerstättenwasser und Frackflüssigkeiten festlegen.

Quelle: IWR Online
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