13.03.2015, 10:21 Uhr

Atom-Klage: Endlagersuche nicht ergebnisoffen

Hamburg – Die Suche nach einem Endlager für Atommüll soll nach Angaben der Bundesregierung "ergebnisoffen" und ohne Vorfestlegung auf den Standort Gorleben verlaufen. Greenpeace meint jetzt, dass diese Ergebnisoffenheit verletzt wird und klagt.

Seit 2005 gilt für die Grundstückeigentümer des Salzstocks in Gorleben eine Veränderungssperre, die die Nutzung des zu ihren Grundstücken gehörenden Untergrundes verbietet. Diese geltende Verordnung läuft am 17. August 2015 aus. Das Bundesumweltministerium (BMUB) plant jetzt aber eine Verlängerung dieser Sperre. Greenpeace sieht darin eine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben und reicht dagegen Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg ein.

Offene Endlagersuche? Einschränkung an keinem anderen Standort

"Die Bundesregierung muss nun beweisen, dass sie die ergebnisoffene Endlagersuche ernst nimmt und sich von Gorleben verabschieden", sagt Mathias Edler, Atomexperte von Greenpeace. "Bleibt die Sperre bestehen, wird eine unabhängige Suche vollends zur Farce. Denn dieses Verbot existiert an keinem der anderen möglichen Standorte."

Bereits vor einem Jahr wollte Greenpeace zusammen mit der Familie des Gorlebener Grundstück-Eigentümers Fried Graf von Bernstorff gerichtlich feststellen lassen, dass die geltende Veränderungssperre aufgehoben wird. Doch das Lüneburger Verwaltungsgericht hat dafür bisher keinen Verhandlungstermin angesetzt.

Verlängerung der Veränderungssperre war "eilbedürftig"

Mitte Februar verschickte das BMUB einen Entwurf für den Erlass für die Verlängerung der Veränderungssperre an Greenpeace und andere Umweltverbände. Diese wurden mit einer Frist von lediglich 14 Tagen zu Stellungnahmen aufgefordert. Eine von Greenpeace beantragte Fristverlängerung für eine gründliche juristische Prüfung lehnte das Ministerium mit der Begründung der "Eilbedürftigkeit des Vorhabens" ab.

"Die Bundesregierung darf mit dem Erlass einer neuen Verordnung für Gorleben keine Tatsachen schaffen, bevor das Gericht über unsere Klage überhaupt verhandeln kann", sagt Mathias Edler. Laut Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wollenteit würde dies den Rechtsschutz der Grundeigentümer in Gorleben aushebeln. Zudem sei es rechtlich zwingend, die alte Gorleben-Sperre aufzuheben. Als die Erkundung des Salzstocks eingestellt wurde, sei das für die Veränderungssperre notwendige Sicherungsbedürfnis weggefallen.

Auf Basis einer weißen Landkarte

Das Standortauswahlgesetz verlangt, Gorleben so zu behandeln wie alle anderen möglichen Endlagerstandorte in der Bundesrepublik auch. Mit der Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Juli 2013 wollte der Deutsche Bundestag eine ergebnisoffene, neue Endlagersuche auf Basis einer "weißen Landkarte" beginnen und die alte Vorfestlegung auf Gorleben als Endlager aufgeben.

Quelle: IWR Online
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