16.03.2015, 16:52 Uhr

Verteilnetze: Anreiz-Regulierung soll energiewende-tauglich werden

Berlin - Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Eckpunkte für einen "Modernen Regulierungsrahmen für moderne Verteilernetze" vorgelegt. Kernstück dieser Modernisierungsoffensive ist die Novelle der Anreizregulierungsverordnung. Die kommunalen Unternehmen zeigen sich hinsichtlich eines der zentralen Probleme der Anreizregulierung enttäuscht.

Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Strom- und Gasnetzbetreiber werden mittels der sogenannten Anreizregulierungsverordnung gesetzt. Diese legt für die regulierten Netzbetreiber fest, wieviel Geld die Netzbetreiber über einen Zeitraum von fünf Jahren für den Betrieb und die Erweiterung ihrer Energienetze über die Netzentgelte von den Netznutzern vereinnahmen dürfen. Noch vor der Sommerpause will die Regierung hierzu eine Novelle beschließen.

Baake: Wollen Anreizregulierung energiewendetauglicher machen

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), Rainer Baake, hob die Bedeutung der Netze für die Energiewende hervor: "Die Verteilernetze besitzen für das Gelingen der Energiewende eine zentrale Funktion. Bereits heute werden 80 Prozent der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in die Verteilernetze eingespeist. Hieraus ergibt sich ein erheblicher Investitionsbedarf und Voraussetzung dafür, dass Investitionen getätigt werden, ist ein moderner Investitionsrahmen. Daher werden wir die Anreizregulierung novellieren und noch stärker energiewendetauglich machen. Wir brauchen eine schnelle Refinanzierung von Investitionen auch für Verteilernetze. Selbstverständlich dürfen wir hierbei den Effizienzgedanken der Anreizregulierung nicht vernachlässigen."

Investitionsbedingungen verbessern und Effizienzanreize verstärken

Mit den nun vorgelegten Eckpunkten werden die Schwerpunkte für die Novellierung der Anreizregulierung vorgestellt. Hierzu sollen Investitionsbedingungen verbessert und Effizienzanreize verstärkt werden, beispielsweise über einen Effizienzbonus für Investitionen in intelligente Technik. Zudem sollen die Verfahren vereinfacht und die Transparenz erhöht werden. Abschließend wird in dem Eckpunktepapier gefordert, dass die Qualität aufrechterhalten bleiben soll. Das BMWi wird den Entwurf zur Änderung der Anreizregulierungsverordnung auf Basis dieser Eckpunkte erarbeiten.

VKU: Zeitverzug bei der Anerkennung von Investitionen ist Hauptproblem

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt grundsätzlich die Bemühungen, die Anreizregulierung anzupassen, um den Herausforderungen gerecht zu werden, vor denen die deutschen Verteilnetzbetreiber stehen. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck sagte: "Nur umfassende Um- und Ausbaumaßnahmen können die Verteilnetze fit für die Herausforderungen der Energiewende machen, insbesondere für die Integration von erneuerbaren Energien." Doch die Investitionsanreize für die Verteilnetze seien seit Jahren ungenügend, so Reck weiter. Das zentrale Problem sei der Zeitverzug bei der Anerkennung von Investitionen. Das ist laut VKU besonders vor dem Hintergrund problematisch, dass die Investitionen möglichst bald erfolgen müssten, um die volkswirtschaftlichen Kosten gering zu halten.

Immerhin geht das Eckpunktpapier der Regierung auf diesen Punkt ein. Um die notwendigen Investitionen zu erleichtern, soll danach der Zeitverzug zwischen dem "Tätigen der Investition und ihrer Erlöswirksamkeit für das Instrument der Erweiterungsfaktors beseitigt werden". Doch laut VKU-Chef Reck seien die zum Erweiterungsfaktor getroffenen Aussagen in keiner Weise hinreichend, um das „Problem des Zeitverzuges angemessen und im Grundsatz zu lösen.“ Der VKU werbe seit langem für das Modell einer Investitionskostendifferenz (IKD), welches den Zeitverzug als die entscheidende Schwachstelle der Anreizregulierung korrigiert und dabei deren zentralen Elemente beibehält.

Quelle: IWR Online
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