01.04.2015, 08:01 Uhr

NRW-Landesregierung fordert KWK-Novellierung

Düsseldorf - Die NRW-Landesregierung will mit dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Klimaschutz und Energiewende in Nordrhein-Westfalen vorantreiben. NRW kritisiert die bundespolitischen Rahmenbedingungen, Minister Remmel fühlt sich beim KWK-Ausbau ausgebremst.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am Freitag, den 27. März 2015 einen Entschließungsantrag zur dringenden Notwendigkeit einer Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) in den Bundesrat eingebracht. NRW sieht Handlungsbedarf, denn wegen der niedrigen Preise an der Strombörse können immer mehr KWK-Anlagen nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden.

KWK-Ausbau: NRW-Minister Remmel kritisiert Bundesregierung

NRW-Umweltminister Remmel kritisiert die Bundesregierung wegen ihrer KWK-Politik. Die Bundesregierung müsse endlich einsehen, dass die Klimaschutzziele ohne KWK nicht zu erreichen sind und deshalb das KWK-Gesetz schnellstmöglich novelliert werden sollte, so Minister Remmel in Düsseldorf. Durch die KWK würden jedes Jahr rund 60 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Remmel: „Um für den Ausbau und den Bestand Planungs- und Investitionssicherheit zu schaffen, muss Sigmar Gabriel jetzt aktiv werden und die Überarbeitung des KWK-Gesetzes zügig einleiten.“ Im Bundesrat wurde der NRW-Antrag an die zuständigen Ausschüsse zur Beratung weitergeleitet.

Langer Forderungskatalog aus NRW

In ihrem Antrag fordert die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zahlreiche Änderungen in einem novellierten Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz. An dem im KWK-Gesetz verankerten Ziel, den Anteil der Stromerzeugung aus KWK in Deutschland auf 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erhöhen, soll festgehalten werden. Derzeit werde der wirtschaftliche Betrieb hocheffizienter Anlagen gefährdet und durch eine andere weniger effiziente - getrennte - Versorgung mit Strom und Wärme verdrängt. Eine technologieoffene Förderung von strommarktorientierten hocheffizienten Bestandsanlagen sei dringend geboten. Priorität der KWK-Novelle sollte aber die Sicherung der von Abschaltung und Stilllegung bedrohten Bestandsanlagen sein.

Quelle: IWR Online
© IWR, 2015