28.05.2015, 09:32 Uhr

NRW: Windenergie-Erlass in der Verbändeanhörung

Düsseldorf – Das NRW-Umweltministerium hat den Windenergieerlass von 2011 überarbeitet und fragt nun über 30 Verbände aus den verschiedensten Bereichen nach ihrer Meinung. Bis zum 26. Juni haben die Interessensgruppen nun Zeit, ihr Feedback abzugeben.

Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (SPD und Bündnis 90/Grüne) will die Kommunen und Genehmigungsbehörden bei der Windenergie-Planung unterstützen, teilte das NRW-Umweltministerium mit. Deshalb habe die Landesregierung den Windenergieerlass von 2011 überarbeitet.

Anpassung an Windenergieerlass notwendig geworden

Der insgesamt 79 Seiten starke Entwurf wurde in der vergangenen Woche zum Start der Verbändebeteiligung veröffentlicht. Mit dem Windenergieerlass 2011 sei eine Neuausrichtung der Erlasslage für den Windenergieausbau in NRW vorgenommen und Hürden bei Planung und Genehmigung abgebaut worden, erklärt das Ministerium. Dies habe zu einer dynamischen Entwicklung des Windenergieausbaus in den letzten vier Jahren beigetragen, der sich in dieser Zeit mehr als verdreifacht habe. Die zunehmenden Fallzahlen haben zu vielfältiger neuer Gesetzgebung, Planung und Rechtsprechung geführt, die eine Überarbeitung des Erlasses erfordern.

Stellungnahmen und Anhörungen zum Erlass geplant

Der Entwurf der Neufassung zeige unter Berücksichtigung der aktuellen Rahmenbedingungen auf, unter welchen Voraussetzungen der Ausbau der Windenergie planerisch gesteuert werden kann. Die nun beteiligten Energiewirtschaftsverbände, Grundbesitzerverbände, Heimatverbände, Landwirtschaftsverbände, kommunale Spitzenverbände oder Naturschutzverbände sowie die Bezirksregierungen und Regionalplanungsbehörden und Landesbetriebe können nun bis zum 26. Juni 2015 ihre Stellungnahme abgeben. Gleichzeitig werden die Verbände und Fachbehörden jeweils zu einer Anhörung eingeladen. Zudem wird der Landtag informiert. Anschließend sollen die Stellungnahmen von den Ressorts ausgewertet werden, bevor ggf. eine Überarbeitung erfolgt.

Windenergie-Potenziale werden nicht optimal genutzt

In dem Entwurf des Erlasses heißt es unter anderem, dass die Potentiale für die Windenergienutzung in NRW nicht optimal genutzt werden, weil die Anlagen im Vergleich zum Onshore-Bundesdurchschnitt zu klein und wenig Leistung aufweisen würden. Ziel ist es, den Anteil der Windenergie in NRW von heute drei Prozent an der Stromerzeugung auf mindestens 15 Prozent im Jahre 2020 auszubauen. Der Zubau betrug in NRW im Jahr 2014 etwa 310 Megawatt (2013: rd. 220 MW, 2012: rd. 140 MW). Damit waren in NRW Stand Ende 2014 etwa 3.730 MW Windenergieleistung am Netz.

Quelle: IWR Online
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