10.08.2015, 08:09 Uhr

BMWi meldet großes Interesse an zweiter Photovoltaik-Ausschreibung

Bonn – Kurz nach der Veröffentlichung des Eckpunktepapier "Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen" ist auch die zweite Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen beendet worden. Das Interesse war erneut groß: Das Bundeswirtschaftsministerium spricht von einer dreifachen Überzeichnung des Ausschreibungsvolumens.

Bevor die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Zuschläge öffentlich bekannt gibt, muss zunächst geprüft werden, ob die abgegebenen Gebote zulässig sind. Die Ausschreibungsrunden für die Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Deutschland dienen als Pilotprojekt, um die Förderung von erneuerbaren Energien zukünftig insgesamt auf dieses wettbewerblich ermittelte Verfahren umzustellen. Eine Bewertung der ersten Runden soll Ende 2015 erfolgen.

Zweite Ausschreibungsrunde lockt viele Gebote an

Mit der zweiten Ausschreibungsrunde sind 136 Gebote bei der BNetzA eingegangen. Der vorgeschriebene Höchstwert der Gebote beträgt 11,18 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Anders als in der vorherigen Ausschreibungsrunde, wurde diesmal ein Einheitspreisverfahren („uniform pricing“) angewendet. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Zuschlagswerte sämtlicher Gebote in Abhängigkeit des Gebotswertes des letzten bezuschlagten Gebots ermittelt. Das ausgeschriebene Volumen belief dabei sich auf 150 Megawatt (MW). Rainer Baake, der Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), betrachtet das Ende der Ausschreibungsrunde als erfolgreich. In der zweiten Ausschreibungsrunde entrichteten alle Gebote ein Volumen, was das ausgeschriebene Volumen um mehr als das dreifache übertrifft. Welche Ergebnisse die zweite Ausschreibungsrunde liefert, wird sich in den nächsten Wochen zeigen, wenn die BNetzA ihre Ergebnisse präsentiert.

Erste Ausschreibungsrunde lieferte zufriedenstellende Ergebnisse

Im Vergleich, lieferte die erste Ausschreibungsrunde vom April 170 Gebote. Davon wurden jedoch nur 133 Gebote als zulässig erklärt. Anders als in der zweiten Ausschreibungsrunde wurde das „pay-as-bid“ Gebotsverfahren angewendet. Insgesamt wurde ein Gebotsvolumen von 715 MW abgegeben, was das ausgeschriebene Volumen von 150 MW vielfach überzeichnete. Durch die entrichteten Gebote von natürlichen sowie juristischen Personen, aber auch Aktiengesellschaften, konnte eine hohe Akteursvielfalt erzielt werden. Eine hohe Akteursvielfalt wird auch im Eckpunktepapier für EEG-Ausschreibungen angestrebt. Insgesamt bezuschlagte die BNetzA 25 Gebote. Diese umfassten zusammen ein Volumen von 157 MW. Die Ergebnisse bezüglich der Förderhöhe zeigen, dass ein wirksamer Wettbewerb vorlag und damit ein weiteres Ziel des Eckpunktepapiers erreicht wurde. Der festgelegte Höchstwert der Förderhöhe betrug 11,29 (ct/kWh). Die gebotenen Förderhöhen lagen zwischen 8,48 ct/kWh als niedrigster Gebotswert und 9,43 ct/kWh als höchster Wert vor. Durchschnittlich lag die Förderhöhe bei 9,17 ct/kWh. Als Fazit der BNetzA wurden die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde als erfolgreich betrachtet.

Quelle: IWR Online

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