27.08.2015, 10:00 Uhr

Schleswig-Holstein: windcomm wird zum Energie-Clustermanager

Husum / Kiel – Die Windenergie spielt im nördlichsten deutschen Bundesland Schleswig-Holstein eine bedeutende Rolle. Probleme bei der Regionalplanung für Windparks wurden vom Land und der Branche entschlossen angegangen. Zudem will Schleswig-Holstein die Zusammenarbeit von Industrie- und Erneuerbare-Energie-Unternehmen intensivieren.

Auf der vom Branchen-Netzwerk windcomm organisierten Fachkonferenz windwert in Kiel wurde nun die neue Ausrichtung der Energiepolitik vorgestellt. Die Landesregierung betont die wirtschaftlichen Chancen durch die Energiewende und wird ein landesweites Energie-Clustermanagement umsetzen. Über die neuen, übergangsweise geltenden Rahmenbedingungen für Windpark-Planer, wurde auf der windwert zudem kontrovers diskutiert.

windcomm-Agentur soll Schleswig-Holstein für energieintensive Industrien vermarkten

Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister Reinhard Meyer (SPD) erklärte in Bezug auf die Cluster-Pläne der Regierung: „Das Zukunftsprojekt Energiewende ist mit großen wirtschaftlichen Chancen verbunden. Bei uns in Schleswig-Holstein weht der Wind stetig und es wird sauberer Strom produziert. Das ist ein attraktiver Standortortfaktor für den Wirtschafts- und Industriestandort Schleswig-Holstein.“

Mit dem Ziel, eine stärkere Zusammenarbeit von Industrie- und Erneuerbare-Energie-Unternehmen zu erreichen, werde deshalb ein landesweites Energie-Clustermanagement gegründet. Meyers Abteilungsleiter Kurt-Christoph von Knobelsdorff führte aus, dass die Netzwerkagentur windcomm ab Oktober 2015 in ein „Clustermanagement Energie.SH“ – so der Arbeitstitel – überführt werde. Eine ihrer Aufgaben sei es, Schleswig-Holstein als Standort für stromintensive Industrien zu vermarkten, die hier mit günstiger Energie aus regenerativen Quellen versorgt werden könnten. Der Verein windcomm e.V. als Interessens-Vertretung der Windenergie-Branche in Schleswig-Holstein bleibt unabhängig von den Cluster-Plänen auch in Zukunft weiterhin bestehen.

Windenergie: Sind Schleswig-Holsteins neue Regeln verfassungskonform?

Der Bau neuer Windenergieanlagen ist in Schleswig-Holstein ist derzeit nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich. In voraussichtlich zwei Jahren sollen dann neue Regionalpläne mit Windenergie-Eignungsflächen vorliegen. Diese neuen Rahmenbedingungen für Windpark-Planer sorgen derzeit für kontroverse Diskussionen in Schleswig-Holstein. Auslöser für diese Übergangslösung war ein Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG), dass die alten Regionalpläne gekippt hatte.

Zu den neuen Windausbau-Plänen erklärte Norbert Schlick, Referatsleiter in der schleswig-holsteinischen Staatskanzlei: „Rechtssicherheit zu schaffen ist unsere Hausaufgabe aus dem OVG-Urteil.“ Er betonte weiter: „Einen Ausbaustopp wird es dennoch keinesfalls geben.“ Das OVG Schleswig hatte Anfang des Jahres die Windenergie-Regionalpläne des Landes in zwei von fünf Planungsräumen gekippt. Um die Planungshoheit für neue Windparks zu behalten, hatte die Landesregierung im Juni das Landesplanungsgesetz um einen Paragrafen erweitert, der den Bau neuer Windkraftanlagen bis 2017 verbietet, aber Ausnahmen zulässt. Der Jurist Professor Dr. Martin Maslaton kritisierte das neue Gesetz als „Eingriff in die Eigentumsfreiheit“ und bezweifelte, ob es verfassungskonform sei.

Quelle: IWR Online

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