07.10.2015, 16:12 Uhr

Mecklenburg-Vorpommern beteiligt Anwohner an Windparks

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern hat das Kabinett den Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Windparks beschlossen. Der Gesetzesentwurf soll dem Rückgang der Akzeptanz für neue Windparks entgegenwirken und sieht eine Beteiligung für Kommunen und Bürger vor.
Ein derartiger Gesetzesentwurf ist bislang einmalig in Deutschland. Investoren werden durch das Gesetz verpflichtet, Kommunen und Einwohnern Beteiligungen anzubieten oder Nachteile durch Windparks auszugleichen. Der Gesetzentwurf durchläuft nun das parlamentarische Verfahren im Landtag.
Beteiligungen für Anwohner und Gemeinden
Die Grundidee des Gesetzesentwurfs sieht vor, für neue Windparks eine haftungsbeschränkte Gesellschaft zu gründen und den unmittelbaren Nachbarn Anteile von mindestens 20 Prozent anzubieten. Von der Regelung erfasst sind Windkraftanlagen, die einer Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterliegen, d.h. Anlagen ab einer Höhe von 50 m. Als unmittelbare Nachbarn gelten natürliche Personen, die seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage haben. Außerdem sind die Gemeinde sowie Nachbargemeinden im Umkreis von fünf Kilometern ebenfalls zum Erwerb von Anteilen berechtigt. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Als Alternative können die Projektträger den Gemeinden auch eine jährliche Ausgleichsabgabe anbieten. Anwohnern kann ein Angebot eines Sparprodukts anstatt der Anteile gemacht werden. Dies würde das Risiko der Anleger reduzieren, da sie bei dem Erwerb von Anteilen neben den Gewinnen auch an den Verlusten in Höhe der Einlagen beteiligt werden.
Pegel: Die Menschen wollen die Energiewende
„Mit zugegeben langer Vorlaufzeit sind wir nun soweit, den Landtag mit dem Gesetzentwurf zu befassen. Wir betreten absolutes gesetzliches Neuland. Aber wir sind sicher, damit das Richtige zu tun. Die Menschen wollen die Energiewende. Und zu Recht wollen sie davon auch direkt profitieren. Mit unserem Gesetz ermöglichen wir dies. Und so, davon bin ich überzeugt, werden wir die grundsätzliche Zustimmung zur Energiewende auch weiter steigern können“, erklärt Energieminister Christian Pegel. Der Beschluss über den Entwurf des Gesetzes war eigentlich bereits für 2014 geplant, wurde jedoch u.a. wegen einer versehentlichen Veröffentlichung des Entwurfes verschoben. Der nächste Schritt ist nun die Einleitung des parlamentarischen Verfahrens.
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