04.11.2015, 12:37 Uhr

Nordrhein-Westfalen stellt überarbeiteten Windenergie-Erlass vor

Düsseldorf - Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will die Windenergie als wichtigen Pfeiler der Energiewende weiter ausbauen und unterstützt Kommunen und Genehmigungsbehörden bei ihren Aufgaben. Deshalb wurde nun der Windenergieerlass von 2011 überarbeitet.

NRW will bis zum Jahr 2020 etwa 15 Prozent seines Stroms aus Windenergie erzeugen. Die dynamische Entwicklung des Windenergieausbaus in den vergangenen vier Jahren seit dem Windenergie-Erlass 2011 habe neue Praxisfragen hervorgebracht und mache eine neue Gesetzgebung und Rechtsprechung erforderlich.

Remmel: Hilfestellung für ambitionierten Windenergie-Ausbau

NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte: „Wir haben uns zum Ziel gesetzt, 15 Prozent des Stroms in Nordrhein-Westfalen aus Windenergie zu produzieren. Damit wir das erreichen, brauchen wir einen ambitionierten Ausbau. Mit dem aktualisierten Windenergie-Erlass wollen wir Gemeinden, Fachbehörden und Planern Hilfestellung geben, die auch die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.“

Gegenstand der Novelle sind unter anderem die Aufbereitung der neuen Systematik für die kommunale Flächennutzungsplanung, wie sie durch mehrere Entscheidungen von Bundesverwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entwickelt wurde. Damit einher gehen neue fachliche Erläuterungen zu frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung, zur Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung und zum differenzierten Umgang mit vielfältigen Flächenkategorien in der neuen Systematik. Eine wesentliche Neuerung liegt auch in der Standardisierung der Landschaftsbildbewertung. Dabei werden die Fachbeiträge des Landesumweltamts zur Regionalplanung genutzt. „Der gewachsene Umfang des Erlasses spiegelt die Komplexität der Energiewende wider, aber auch das Bedürfnis der Landesregierung, den Kommunen und Fachbehörden umfangreiche Hilfestellung bei der Umsetzung des Windenergieausbaus zu geben“, sagte Minister Remmel.

Erlass leistet wichtigen Beitrag beim Ausbau der Windenergie in NRW

„Raumordnung ist immer auf Interessensausgleich zwischen unterschiedlichen Flächennutzungsansprüchen und auf Konfliktminimierung ausgerichtet – für die praktische Anwendung beim Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen leistet der überarbeitete Windenergieerlass einen wichtigen Beitrag“, sagte der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien und Chef der Staatskanzlei Franz-Josef Lersch-Mense (SPD).

In einem umfangreichen Beteiligungsverfahren wurden im Mai und Juni 2015 mehr als 30 Institutionen aus der Energiewirtschaft sowie Grundbesitzer-, Landwirtschafts- und Naturschutzverbände, kommunale Spitzenverbände sowie die Bezirksregierungen und Regionalplanungsbehörden, Landesbetriebe und die Bundeswehr angehört. Die vielfältigen Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind dann in den überarbeiteten Erlass eingeflossen. Für die nachgeordneten Behörden besitzt er verwaltungsinterne Verbindlichkeit.

Groschek: Erlass unterstützt Gemeinden bei der Planung von Konzentrationszonen

Die Überarbeitung zeigt, unter welchen Voraussetzungen der Ausbau der Windenergie planerisch gesteuert werden kann. Bauminister Michael Groschek (SPD) erläuterte dazu: „Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts NRW hat weitere Anforderungen an die Ausweisung von Konzentrationszonen in den gemeindlichen Flächennutzungsplänen gestellt. Ich gehe davon aus, dass wir mit den Ausführungen im neuen Erlass die Gemeinden bei der Planung von Konzentrationszonen unterstützen und insgesamt zur Rechtssicherheit beitragen.“

Quelle: IWR Online

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