Förderung von Solarstrom-Speichern endet im Dezember
Berlin – Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) will das Förderprogramm für Solastromspeicher zum Jahresende 2015 auslaufen lassen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) empfiehlt den interessierten Bürgern vor diesem Hintergrund, zügig aktiv zu werden.
Da das Förderprogramm zum Jahreswechsel ausläuft, blieben noch sechs Wochen, um einen KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss in Anspruch zu nehmen, so der Verband. Nicht mehr viel Zeit für Energieverbraucher, die über die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage mit Solarstromspeicher nachdenken oder einen Speicher nachrüsten wollen.
Frist läuft bis zum 31. Dezember - notwendige Unterlagen für den Antrag
Der Staat übernimmt bei dem noch laufenden Programm bis zu 30 Prozent der Anschaffungskosten des Speichers. Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher zusammen machen den Investor unabhängiger vom Stromversorger und damit von steigenden Stromkosten, so der BSW-Solar. "Da die Preise für die Solarstromspeicher in den vergangenen Monaten stark gesunken sind, werden komplette Solarstromsysteme inklusive Speicher im Einsteigerbereich bereits ab rund 12.000 Euro angeboten", sagt Jörg Mayer, Geschäftsführer des BSW-Solar. "Wer sicher von der Speicherförderung profitieren will, sollte sich sputen", rät Mayer. "Die Frist läuft zwar erst am 31. Dezember ab. Aber für den Antrag müssen die notwendigen Unterlagen vorliegen."
Ablauf: Angebot, Finanzierung, KfW-Antrag und dann verbindlicher Auftrag
Zunächst sind beim Fachbetrieb der Wahl ein Angebot und ein Kostenvoranschlag für einen Batteriespeicher bzw. für einen Batteriespeicher und eine Photovoltaik-Anlage einzuholen. Dieser bestätigt auch die einzuhaltenden Fördervoraussetzungen, die bei der KfW heruntergeladen werden können. Ist die Wahl auf ein Angebot gefallen, geht der Solarinteressierte damit auf einen Finanzierungspartner zu, z.B. die Hausbank. Der Finanzierer füllt den Kreditantrag aus und reicht ihn bei der KfW ein. Dies muss spätestens bis zum 31. Dezember 2015 geschehen. Je früher der Antrag gestellt ist, desto besser, denn die Mittel des Förderprogramms sind begrenzt.
Liegt dem Solarinteressierten die Zusage der KfW vor, wird der Kreditvertrag, zum Beispiel mit der Hausbank, abgeschlossen. Erst dann wird der verbindliche Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Solarfachbetrieb abgeschlossen. Ist die Anlage fertig installiert, muss der Tilgungszuschuss bei der Hausbank angefordert werden. Die wendet sich an die KfW, die wiederum den Tilgungszuschuss mit dem Kredit verrechnet - auch wenn es dann längst 2016 geworden ist.
Der Solarverband empfiehlt zudem, beim Fachbetrieb nach dem Photovoltaik-Anlagenpass und dem Speicherpass zu fragen. Mit diesen Pässen werde die fachgerechte Installation dokumentiert. Zugleich diene der Speicherpass als Fachunternehmererklärung, die von der KfW einfordert wird.
Quelle: IWR Online
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