01.12.2015, 10:43 Uhr

EEG-Kürzungen 2016 für Windenergie und Biomasse

Bonn - Die Bundesnetzagentur hat die weitere Absenkung der Vergütungssätze für Windenergie- und Biomasse-Anlagen im nächsten Jahr bekanntgegeben. Grundlage sind die Regeln aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2014.

Die Bundesnetzagentur hat mitgeteilt, dass die Vergütungssätze für Windkraftanlagen an Land um 1,2 Prozent und von Biomasseanlagen um 0,5 Prozent zum 1. April 2016 gekürzt werden.

Degression der Vergütung abhängig vom Zubau

Der Netto-Zubau für Windenergie an Land liegt mit etwa 3.712 Megawatt (MW) erneut deutlich oberhalb des Zubaukorridors. Bewegt sich der Zubau bei Windenergieanlagen an Land innerhalb des gesetzlichen Korridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4 Prozent pro Quartal vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.

Bei Biomasse bewegt sich der Zubau mit 67 MW unterhalb der angesetzten Zubaugrenze von 100 MW, ab der die Vergütung zusätzlich zu der Basisdegression von 0,5 Prozent gekürzt wird.

Mehr Bürokratie: Anpassung ab 2016 quartalsweise

Die Vergütungssätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse müssen nach den Regeln des EEG 2014 ab 2016 quartalsweise angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau im Bezugszeitraum von zwölf Monaten. Dieser ist in diesem Fall früher angesetzt als bei Photovoltaik, so dass die Vergütungshöhe früher berechnet und bekannt gegeben werden kann, so die Bundesnetzagentur. Im Rahmen der aktuellen Berechnung der Vergütungssätze sind die Zubauzahlen der Monate November 2014 bis Oktober 2015 berücksichtigt worden.

Quelle: IWR Online

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