01.02.2016, 08:27 Uhr

Strom: Verbände fordern bessere Bedingungen für Batterien, Pumpspeicher und Power-to-Gas

Berlin - Mit einem gemeinsamen Brief fordern verschiedene Verbände der Energiewirtschaft die Politik auf, das Strommarktgesetz zu nutzen, um einen einheitlichen Gesetzesrahmen für Energiespeicher zu schaffen. Die Verbände kritisieren, dass sich die wirtschaftlichen Bedingungen für den Betrieb von Batterien, Pumpspeicherwerken oder Power-to-Gas-Anlagen in den vergangenen Jahren verschlechtert haben.

Insbesondere die Einstufung von Energiespeichern als „Letztverbraucher“ belastet die Betreiber der Anlagen zur Stromspeicherung mit Entgelten und Abgaben. So sei ein wirtschaftlicher Betrieb gefährdet. Die gemeinsame Erklärung kommt vom Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Bundesverband Energiespeicher (BVES), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) und dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU).

Pumpspeicherwerke von Stilllegung bedroht

Flexibilitätsoptionen wie Speicher sind nach Auffassung der Verbände entscheidend für die Energiewende, da sie die stark schwankende Einspeisung aus erneuerbaren Energien im Stromsystem schnell ausgleichen können. Aktuell seien aber ausgerechnet systemrelevante Pumpspeicherwerke von Stilllegung bedroht. Zudem würden Neubauprojekte gestoppt. Darüberhinaus kämen andere Speichertechnologien wie etwa Batterien oder Power-to-Gas-Anlagen nur sehr langsam in den Markt. Ursache für die fehlende Wirtschaftlichkeit von Energiespeichern sind demnach vor allem die gesetzlich festgelegten Abgaben. Die Speicherung von Strom wird gleich zweimal mit Netzentgelten belastet, so BEE, BVES und Co. Derzeit würden Netzentgelte sowohl für das Beladen des Speichers als auch nach der Ausspeicherung beim Verbraucher anfallen. Gegen diese Doppelbelastung, die keiner anderen Technologie auferlegt werde, hatte sich auch der Bundesrat ausgesprochen.

Speicher nicht als Letztverbraucher einstufen

Aus Sicht der Verbände dürfen Speicher deshalb nicht als Letztverbraucher eingestuft werden. Die Doppelabrechnung von Netzentgelten benachteilige Speicher auch innerhalb Europas. Im europäischen Ausland fielen für Energiespeicher teilweise keine oder erheblich geringere Netzentgelte an. Ausländische Speicher hätten also einen Wettbewerbsvorteil. Gleiche Wettbewerbsbedingungen sind jedoch aus Sicht der Interessensgruppen-Allianz die zentrale Voraussetzung für einen gesamteuropäischen Energiebinnenmarkt.

Die Verbände fordern, dass der Gesetzgeber daher das aktuelle Verfahren zum Strommarktgesetz als Chance nutzen müsse, Energiespeicher rechtlich und ordnungspolitisch sinnvoll einzustufen und so einen fairen Wettbewerb für Energiespeicher ermöglichen.

Quelle: IWR Online

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