11.03.2016, 10:41 Uhr

Biogasrat sieht Bioenergie im EEG-Entwurf 2016 benachteiligt

Berlin – Mit Blick auf den in der Ressortabstimmung befindlichen Entwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 und eine aktuelle Einschätzung zur Energiewende durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), befindet der Biogasrat+ e. V., dass Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die „Realität verkennt“. Der Grund: Nach den aktuellen Regierungsplänen werden die erneuerbaren Energien weiter ausgebremst.

Wie der Verband betont, erbringen Biogas und Biomethan schon heute im Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor einen „unverzichtbaren Mehrwert bei der Vermeidung von Treibhausgasemissionen“. Doch dieser Beitrag komme in den Diskussionen zum EEG 2016 bislang viel zu kurz

Ausschreibungsmodell auch für Energie aus Biomasse

Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+ e. V., erklärte: “Obwohl die klimafreundliche Erzeugung von Strom und Wärme aus Biogas und Biomethan ein unverzichtbarer Bestandteil für den Erfolg der Energiewende sind, wird der Branche bislang eine Wachstumsperspektive im Rahmen eines fairen Ausschreibungsmodells im EEG 2016 verweigert.“ Im jetzt vorliegenden Entwurf zur Novellierung des EEG würden Biogas und Biomethan weiterhin nur eine untergeordnete Rolle spielen, so Hochi. Der Verband fordert, dass erneuerbare Energie aus Biomasse im EEG 2016 mit einem Ausschreibungsmodell geregelt wird, wie Wind- oder Photovoltaikanlagen auch. Aus Sicht des Biogas-Verbands wird die Energiewende ohne die Bioenergie scheitern.

Der Bioenergiebranche wirtschaftliches Wachstum ermöglichen

Nur mit Biogas und Biomethan als dezentrale, erneuerbare Energie kann nach Ansicht des Biogasrates eine flexible Strom- und Wärmeproduktion unabhängig von Wetterschwankungen garantiert werden. Mit der Einspeisung von Biomethan ins Erdgasnetz stehe darüber hinaus ein kostengünstiger „Grüner Speicher“ zur Verfügung, der als ideale Backup-Lösung für die fluktuierenden Energien aus Wind und Sonne bei der Energieversorgung aber darüber hinaus auch als Gas-Kraftstoff genutzt werden könne. Hochi weiter: „Damit der nachhaltige Beitrag von Biogas und Biomethan zur Energieversorgung langfristig erhalten bleibt, muss ein Ausschreibungsmodell für Strom aus Biomasse die Bestandsanlagen, Erweiterungen von Bestandsanlagen und Neuanlagen gleichermaßen berücksichtigen.“ fordert Hochi. Den Fokus im EEG 2016 lediglich auf den Bestand und eine Anschlussförderung zu legen, greift ihrer Ansicht nach zu kurz. „Wir brauchen Planungssicherheit und stabile Rahmenbedingungen im EEG 2016, die der Bioenergiebranche ein wirtschaftliches Wachstum ermöglichen“, betont Hochi.

Quelle: IWR Online

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