11.05.2016, 16:19 Uhr

EEG-Konto: Milliarden-Überschüsse steigen auch im April

Münster – Der milliardenschwere Überschuss auf dem Umlagekonto nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist auch im April 2016 weiter angestiegen. Das Gesamtplus beläuft sich nun auf 4,6 Milliarden Euro.

Die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland 50hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW führen jeweils ein Konto mit Einnahmen und Ausgaben aus Basis des EEG. Die Daten werden monatlich als gemeinsame Aufstellung veröffentlicht.

Gesamt-Überschuss unter dem Niveau des Vorjahres

Der Überschuss auf dem EEG-Umlagekonto ist im April um mehr als 260 Mio. Euro auf insgesamt 4,63 Mrd. Euro geklettert. Damit war der Monatszuwachs höher als noch im März (+180 Mio. Euro). Seit nunmehr sechs Monaten in Folge wächst der Gesamtüberschuss an. Ausgehend vom typischen Jahresgang dürfte sich das monatliche Saldo der Einnahmen und Ausgaben nach dem EEG schon bald in ein Defizit verwandeln. Grund für diesen typischen Jahresverlauf ist unter anderem die zunehmende Solarstromproduktion in den Sommermonaten, die in der Vergangenheit mit vergleichsweise hohen EEG-Vergütungszahlungen verbunden war und sich noch heute auf den Kontostand auswirkt. Vor einem Jahr hatte der Gesamtüberschuss im April 2015 die Marke von fünf Milliarden Euro überschritten und ist in der Folge bis zum September 2015 bis auf etwa 2,5 Mrd. Euro abgeschmolzen.

EEG-Konto: Ausgaben sinken, Einnahmen steigen im April

Die Monatsausgaben nach dem EEG sind im April 2016 leicht auf 1,94 Mrd. Euro leicht gesunken (März 2016: 1,96 Mrd. Euro), während die Einnahmen im April auf 2,20 Mrd. Euro angestiegen sind (März 2016: 2,14 Mrd. Euro). Unter die Ausgaben fallen vor allem die Vergütungs-Zahlungen an die Betreiber von EEG-Erzeugungsanlagen. Zu den Einnahmen des EEG-Umlagekontos zählen insbesondere die Zahlung der EEG-Umlage durch die Stromkunden sowie die Vermarktungserlöse des EEG-Stroms an der Strombörse.

Erhöhte EEG-Umlage je kWh seit Jahresbeginn

Das EEG-Umlagekonto ist ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der EEG-Umlage, die die Strom-Verbraucher für jede verbrauchte Kilowattstunde Strom zu zahlen haben. Für Zahlreiche stromintensive Unternehmen sind jedoch Ausnahmen und Rabatte geschaffen worden. Die Umlage beträgt seit Januar dieses Jahres für die nichtprivilegierten Letztverbraucher 6,354 Cent/kWh (2015: 6,170 Cent/kWh). Die Höhe dieser Umlage wird jeweils im Oktober für das Folgejahr kalkuliert und bekannt gegeben.

Quelle: IWR Online

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