13.05.2016, 10:45 Uhr

Windenergie Bayern: Green City Energy setzt nach 10H-Schlappe auf Kommunen

München - Der bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Popularklage gegen die 10H-Abstandsregelung für Windenergieanlagen (WEA) in Bayern abgewiesen. Eine widersprüchliche Entscheidung, findet Green City Energy, Tochter der gemeinnützigen Umweltorganisation Green City e.V. aus München. Der Projektentwickler setzt den Hebel nun bei den Kommunen an.
Die Begründung für diese Entscheidung sei widersprüchlich, da das bayerische 10H-Gesetz den Windenergieausbau durch die drastische Einschränkung des dafür notwendigen substanziellen Raums enorm erschwert, so Green City Energy. Doch die Kommunen könnten sich immer noch für geringere Abstände bei neuen Windenergieanlagen entscheiden.
Green City Energy: Kommunen sollten Gestaltungsspielraum bei Windkraft pro-aktiv nutzen
Die Opposition im bayerischen Landtag hatte gegen die 10H-Regel, nach der der Abstand von WEA zur Wohnbebauung dem Zehnfachen der Anlagenhöhe entsprechen muss, geklagt. Doch die Richter stellten fest, dass durch diese Abstandregelung die bundesrechtliche Grundentscheidung zur Privilegierung von WEA, weder rechtlich noch faktisch ausgehebelt werde.
Verfassungswidrig hingegen ist aber aus Sicht der Richter die den Gemeinden auferlegte Pflicht, bei der Aufstellung von Bauleitplänen, die einen geringeren Mindestabstand festsetzen wollen, auf eine einvernehmliche Festlegung mit betroffenen Nachbargemeinden hinzuwirken. Das Gericht stärkt damit die Planungshoheit der Gemeinden. Es ist nun Aufgabe der Bürgermeister und der kommunalen Entscheidungsträger, diesen Gestaltungsspielraum pro-aktiv zu nutzen, so der Ansatz von Green City Energy.
Klimaschutzziele fehlen in der Verfassung
Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die umstrittene 10H-Abstandsregelung für WEA für verfassungskonform zu erklären, sei jedoch nur schwer nachvollziehbar. „Die Begründung der Richter ist für mich nicht überzeugend. Sie argumentieren, dass es Aufgabe der Planungsbehörden, nicht jedoch des Gesetzgebers ist, in der Regionalplanung ausreichend Raum für Windenergieanlagen zu schaffen“, so das Fazit von Green City Energy-Vorstand Jens Mühlhaus. „Aber es ist doch der Gesetzgeber, der die richtigen Impulse für die Handhabung der Genehmigungspraxis in der Verwaltung setzen muss“, so Mühlhaus weiter. Im Ergebnis werde durch dieses Urteil die Energiewende in Bayern weiter verzögert. „Solange Klimaschutzziele nicht eindeutig in der Verfassung verankert sind, hat das Gericht offensichtlich keine Handhabe, der rückwärtsgewandten und zukunftsgefährdenden Energiepolitik der bayerischen Staatsregierung Einhalt zu gebieten“, ist Mühlhaus überzeugt.
Green City Energy will Brücken zwischen den Kommunen bauen
Das Verfassungsgericht habe die den Gemeinden auferlegte Pflicht, bei der Aufstellung von Bauleitplänen mit einem geringeren Mindestabstand auf eine einvernehmliche Festlegung mit betroffenen Nachbargemeinden hinzuwirken, als verfassungswidrig erklärt, so Green City Energy. Die Gemeinden erhalten damit die kommunale Planungshoheit zurück und können mit ihren Bürgern darüber abstimmen, ob ein Windpark mit geringeren Mindestabständen gebaut werden soll oder nicht.
„Passive Kommunen laufen in Zukunft Gefahr, sich die Butter vom Brot nehmen zu lassen. Ihnen können von den Nachbargemeinden Windkraftanlagen mit geringeren Abständen als 10H vor die Nase gesetzt werden, ohne dass sie selbst von den Steuereinahmen oder dem zukünftig konkurrenzlos billigen Ökostrom etwas abbekommen“, erklärt Mühlhaus. Insofern hat könnte das Urteil auch eine neue Dynamik auslösen, glaubt der Projektierer aus Bayern. Green City Energy sieht dann seine Rolle als Brückenbauer zwischen den Gemeinden, um einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten.
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