02.06.2016, 14:45 Uhr

Bundesregierung verabschiedet Energiewende-Paket

Berlin - Das Bundeskabinett hat mehrere von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vorgelegte zentrale Vorhaben verabschiedet, die auch zum Bereich der Energiewende zählen. So geht es um Verordnungen zur grenzüberschreitenden Förderung von Erneuerbare-Energien-Projekten, zur Anreizregulierung bei den Stromnetzen sowie um die Finanzierung des Kernenergieausstiegs.

Die dabei auch verabschiedete Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung soll den Weg für eine stärkere europäische Integration der Energiewende ebnen. Danach werden ab 2017 die Ausschreibungen für erneuerbare Energien in Höhe von fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung für Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet.

Gabriel: Energiewende ist ein gesamteuropäisches Projekt

Bundesminister Gabriel sagte: "Wir haben heute drei zentrale Vorhaben für die Energiewende beschlossen. Wir öffnen die Ausschreibung der Förderung erneuerbarer Energien für andere EU-Mitgliedstaaten. Damit wird klar: Die Energiewende ist ein gesamteuropäisches Projekt. Daneben setzen wir mit der Anreizregulierungsverordnung wichtige Signale für Investitionen in die Verteilernetze. Denn diese müssen fit gemacht werden für steigende Anteile erneuerbarer Energien. Und schließlich stellen wir die Finanzierung des Kernenergieausstiegs sicher. Hierfür haben wir die Umsetzung der Beschlüsse der KFK beschlossen."

Die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung setzt die Vorgaben aus dem EEG 2014 um. Die damit verbundene Öffnung für Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten auf Basis der Gegenseitigkeit greift im ersten Schritt für die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Ab 2017 erfolgt dann die anteilige Öffnung für andere Technologien. Erste Pilotprojekte sind schon für 2016 geplant, so das Bundeswirtschaftministerium (BMWi).

Moderne Anreizregulierung für den Ausbau der Verteilnetze

Mit dem Entwurf der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) will die Bundesregierung den Investitionsrahmen für Verteilernetzbetreiber grundlegend modernisieren. Bei steigenden Erneuerbaren-Anteilen müssen die Verteilnetze in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. Gleichzeitig sollen die Kosten für die Energieverbraucher möglichst gering gehalten werden. Hierzu sollen künftig steigende Kapitalkosten aus Investitionen ohne Zeitverzug bei den Netzkosten berücksichtigt werden können. Besonders effiziente Netzbetreiber werden mit einem finanziellen Bonus belohnt. Im Gegenzug kommen durch den jährlichen Abgleich Entlastungen bei den Kapitalkosten schneller den Energieverbrauchern zu Gute. Die Anreizregulierungsverordnung wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der der Verordnung zustimmen muss.

Kernausstiegs-Finanzierung: Konzernspaltungen helfen nun nicht mehr

Zudem hat das Kabinett heute eine Erklärung zur Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) vom 27. April 2016 beschlossen. Die Bundesregierung will die Empfehlungen der KFK umsetzen und damit die Finanzierung des Kernenergieausstiegs sicherstellen. Hierzu bereitet die Bundesregierung eine Gesetzesinitiative vor. Die Gesetzesinitiative soll einen öffentlich-rechtlichen Fonds einrichten. Die Initiative soll zudem den Aspekt der Nachhaftung abgespaltener Konzernteile für etwaige Nachhaftungen gegenüber dem Fonds umfassen. Als zeitlichen Anknüpfungspunkt wird das Gesetzesvorhaben den Zeitpunkt dieses Kabinettbeschlusses nennen. Das bedeutet: Etwaige Abspaltungen nach diesem Zeitpunkt sind von der beabsichtigten Regelung erfasst. Ein Vertrauen auf den Fortbestand der derzeitigen Rechtslage ist insoweit nicht mehr geschützt.

Quelle: IWR Online

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