09.06.2016, 11:02 Uhr

EEG 2016: Kritik von VDMA, BWE, Biogasrat, BSW, BVG, LEE NRW und BEE

Berlin / Frankfurt – Das vom Kabinett beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2016 wird intensiv diskutiert. Es geht immerhin um radikale Änderungen in den verschiedenen regenerativen Energiesparten. Vielstimmung und differenziert fällt die Kritik aus den Brancheverbänden dementsprechend aus.

Es folgen die Statements zum neuen EEG, das laut Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SDP) einen Paradigmenwechsel für die Regenerativen Energiewirtschaft bedeutet, vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA), Bundesverband Windenergie (BWE), Biogasrat+, Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar), Bundesverband Geothermie (BVG), Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) und Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE).

VDMA: Richtiger Weg – Einmaldegression bei Onshore-Windenergie riskant

Der VDMA sieht in den EEG-Beschlüssen grundsätzlich „den richtigen Weg“. „Energiewende behält nur dann Akzeptanz, wenn sie effizient gestaltet wird. Dies setzt eine sinnvolle Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien voraus. Die Organisation des Ausbaus über wettbewerbliche Ausschreibungen wird wesentlich dazu beitragen“, sagt Matthias Zelinger, energiepolitischer Sprecher des VDMA. Allerdings müsse nun der Netzausbau sowie die Sektorkopplung zügig vorangebracht werden. Zudem birge die Einmaldegression, die für 2017 bei Windenergie an Land vorgesehen ist, das Risiko, dass Investoren und Technologieanbieter Schaden nehmen aufgrund mangelnder Verlässlichkeit des regulatorischen Rahmens. Bei der Windenergie auf See werden aus Sicht des VDMA die für die 2020er-Jahre im EEG vorgesehenen Ausschreibungsmengen kaum für die notwendige Industrialisierung der Prozesse reichen. müss voran gebracht werden, um erneuerbare Energie im Wärme- und im Mobilitätssektor voran zu bringen. Hier müssen Hürden abgebaut und Systemgrenzen durchlässiger gestaltet werden.

BWE warnt vor zusätzlichen regulatorischen Eingriffen und dem Ende der Bürgerenergie

Der BWE spricht von Heute einem tiefgreifenden Systemwechsel beim Zubau erneuerbarer Kapazitäten von einem preisgetriebenen EEG-System auf eine restriktive Mengensteuerung über Ausschreibungen. BWE-Präsident Hermann Albers sieht stellt die drohenden zusätzlichen regulatorischen Eingriffe wie eine Einmaldegression, unterschiedliche Ausbauszenarien in bestimmten Netzgebieten oder zusätzlichen Risiken für die Vergütung etwa bei negativen Strompreisen, in den Vordergrund. „Statt auf die Bremse zu treten und Schutzräume für die konventionelle Energiewirtschaft zu zimmern, sollte die Politik den Erneuerbaren mehr zutrauen. Wir sind bereit, deutlich mehr Systemverantwortung zu übernehmen und die Sektorkopplung voranzubringen“, so Albers.

Zudem werde das künftige Modell kleine Akteure systematisch benachteiligen, weil eine Ausnahmeregelung fehle. Albers: „Wir halten dies für eine hoch problematische Entscheidung, da hierdurch nicht nur die Zahl der Marktteilnehmer administrativ verkleinert wird, sondern dies auch die Akzeptanz der Energiewende untergräbt.“

Biogasrat gegen Gebotshöchstwert von 14,88 ct/kWh bei Biomasse-Ausschreibungen

Für den Bereich der Bioenergie stellt der Biogasrat festm dass es ein erster Schritt in die richtige Richtung sei. „Mit der verbindlichen Regelung von Ausschreibungen für neue und bestehende Biomasseanlagen im EEG 2016 und einem fixen Termin für die erste Ausschreibungsrunde im Bereich Biomasse im Jahr 2017 wurden Kernforderungen des Verbandes berücksichtigt“, erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrats. Dies schaffe grundsätzlich Planungssicherheit für die Branche. Die Anpassung des Ausbaupfades von 100 Megawatt (MW) brutto auf 150 MW brutto in den Jahren 2017 bis 2019 und 200 MW brutto von 2020 bis 2022 bewertet der Verband als erstes vorsichtiges Signal, der Stromerzeugung aus Biomasse wieder eine Perspektive in Deutschland zu geben. „Einen Ausbau wird es allerdings nur dann geben, wenn der vom BMWi festgelegte Gebotshöchstwert von 14,88 ct/kWh für Biomasseausschreibungen im EEG 2016 fällt“, betont Hochi. „Wir fordern den Gebotshöchstpreis für die Ausschreibungsrunden wettbewerblich zu ermitteln, das heißt, orientiert an der wirtschaftlichen Realität von Bioenergieprojekten.“

BSW-Solar gegen Abgaben auf Solarstrom

Der BSW-Solar fordert legt den Fokus auf „die Diskriminierung solarer Selbstversorger und Mieter“. Der Verband als Vertreter der Solarbranche forderte den Bundestag auf, die 2014 geschaffene EEG-Umlage auf Solarstrom für den Eigenbedarf abzuschaffen, von der bislang lediglich Kleinstanlagen auf Eigenheimen befreit sind. Eine klare Absage fordert der Verband zudem gegenüber den vom Bundesfinanzministerium jüngst vorgelegten Plänen zu einer zusätzlichen Besteuerung gewerblicher solarer Selbstversorger mit der Stromsteuer, die ursprünglich im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt wurde. "Ausgerechnet jetzt, wo Solarstrom preiswert geworden ist und eine verbrauchernahe Energiewende mit weniger Netzausbau ermöglichen würde, darf Solarstrom nicht durch Strafsteuern künstlich verteuert werden", erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar

Geothermie: Degression besser an der installierten Leistung orientieren

Der EEG-Beschluss der Regierung sieht im Bereich der Geothermie vor, dass der Degressionsbeginn für Tiefe Geothermie von aktuell 2018 auf das Jahr 2020 verlängert wird. Die Geothermiebranche sieht darin eine Anerkennung der problematischen Degressionsregelung. Der Schritt genüge aber nicht, um den langfristigen Ausbau von planbarem Geothermiestrom zu ermöglichen, so der BVG. Erwin Knapek, Präsident des BVG, äußerte sich: „Der Bundesregierung ist bewusst geworden, dass die aktuelle Degressionsregelung zu schnell greift. Wenn die Geothermie als planbarer Stromlieferant in der Zukunft eine Rolle spielen soll, ist aber eine konsequentere Änderung nötig.“ Der BVG schlägt vor, die Degression am tatsächlichen Zubau der installierten Leistung zu orientieren. Pro 100 Megawatt Leistung wird die Vergütung um 1 Prozent gesenkt. Vertrauensschutz für die Projektentwickler soll durch eine Festschreibung der Regelung bis 2025 erreicht werden.

BEE und LEE NRW: Regierung nimmt Klimaschutz nicht ernst

Der BEE forderte schließlich die Bundesregierung auf, die eigenen Klimaschutzziele ernst zu nehmen und die Erneuerbaren nicht auszubremsen. „Es geht uns um Klima- aber auch um Vertrauensschutz“, sagte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk. Auch beim LEE NRW zweifelt man am Willen zur Erreichung der Klimaschutzziel. „Mit den aktuellen Plänen werden aber weder Deutschland noch Nordrhein-Westfalen ihre Klimaschutzziele erreichen. Die deutsche Unterschrift unter dem Pariser Klimaabkommen ist damit nicht viel wert“, sagte Andreas Lahme, Vorsitzender des LEE NRW.

Quelle: IWR Online

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