17.06.2016, 10:00 Uhr

OVG Münster weist BUND-Klage gegen Kraftwerk Lünen ab

Münster/Lünen – Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Trianel Kohlekraftwerk Lünen ist rechtens. Zu diesem Schluss kommt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, das nun eine entsprechende Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz e.V. (BUND) abgewiesen hat.

Bereits seit Dezember 2013 läuft das 750 Megawatt (MW) große Steinkohlekraftwerk am Lüner Stummhafen im Dauerbetrieb. Nun hat der 8. Senat des OVG Münster die BUND-Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Trianel Kohlekraftwerk Lünen abgewiesen.

Revision nicht zugelassen

Nach rund zweieinhalb Jahren Prozessdauer ist damit die grundsätzliche Frage nach der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsfähigkeit des Kraftwerks abschließend geklärt. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Stefan Paul, Geschäftsführer der Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG, stellt fest: „Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Kraftwerk wurde von der Bezirksregierung Arnsberg sorgfältig bearbeitet und zu Recht erteilt.“

Trianel: Kraftwerk übererfüllt immissions- und naturschutzrechtliche Auflagen

Nach Ansicht des Gerichts erfüllt die Genehmigung des Kraftwerks die geltenden immissionsschutzrechtlichen, naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Vorgaben. Im Fokus der Verhandlung standen insbesondere die FFH-Verträglichkeitsuntersuchung sowie die Anwendung von Abschneidekriterien und Bagatellschwellen. Unter anderem seien die von Trianel vorgelegten Berechnungen zu den so genannten Critical Loads für versauernde Schadstoffeinträge nach BUND-Darlegung methodisch und fachwissenschaftlich unhaltbar gewesen. Auf Verfügung des Gerichts hatte Trianel in Ergänzung zu den bereits vorliegenden Untersuchungen eine an strengeren Maßstäben orientierte Ausbreitungsrechnung vorgelegt.

Paul: „Wir betreiben in Lünen eines der modernsten und effizientesten Steinkohlekraftwerke der Welt. Das Kraftwerk übererfüllt seit der ersten Betriebsstunde alle immissions- und naturschutzrechtlichen Auflagen und hält sämtliche Emissionsgrenzwerte sicher ein.“

Getrenntes Verfahren wegen wasserrechtlicher Genehmigung

Der BUND hatte am 30. Dezember 2013 Klage gegen die einen Monat zuvor erneut erteilten immissions- und wasserschutzrechtlichen Genehmigungen für das Trianel Kohlekraftwerk Lünen eingereicht. Mit den bei der Bezirksregierung eingereichten Genehmigungsunterlagen hatte Trianel alle im ersten Verfahren beanstandeten Punkte umfänglich nachgearbeitet. Beklagte im nun abgeschlossenen Verfahren war das Land Nordrhein-Westfalen und die zuständige Bezirksregierung Arnsberg. Die Klage zur wasserrechtlichen Genehmigung wird in einem getrennten Verfahren beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen behandelt. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest. Voraussichtlich wird auch dieses Verfahren das Kraftwerk Jahre begleiten, so die Einschätzung von Trianel.

Quelle: IWR Online

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